Pflegeregress: Gemeinden überlegen Klage

Der Streit um die Abschaffung des Pflegeregresses geht weiter. Seit 1. Jänner ist es nicht mehr möglich auf das Privatvermögen pflegebedürftiger Heimbewohner zuzugreifen. Die Gemeinden fürchten, auf den Kosten sitzenzubleiben und überlegen zu klagen.

Außerdem gäbe es seit der Abschaffung des Pflegeregresses einen Ansturm auf die Pflegeheime, so der Direktor des Gemeindebundes, Franz Flotzinger. Noch im Dezember habe es rund 350 freie Plätze gegeben, diese seien jetzt mehr oder weniger weg: „Noch dazu haben wir jetzt Wartelisten. Das heißt die Menschen müssen eine Wartezeit in Anspruch nehmen, bevor sie einen Heimplatz bekommen.“

Es sei eine große Frustration und Verunsicherung zu spüren, so Franz Flotzinger, der Direktor des Gemeindebundes. Man dürfe solche Entscheidungen nicht schlecht vorbereitet treffen, genau das sei aber bedauerlicherweise im vergangenen Jahr mit der Abschaffung des Pflegeregresses passiert.

Finanzierung ist nach wie vor unklar

Völlig unklar ist, wie eingangs erwähnt, wer die Pflege dieser Personen bezahlen soll. Durch die Abschaffung des Pflegeregress darf nun nicht mehr auf das Privatvermögen von Pflegebedürftigen zugegriffen werden. Zwar wurde das im Nationalrat im Juni 2017 mit einer breiten Mehrheit beschlossen, aber den Großteil der dadurch entstehenden Kosten tragen die Gemeinden und eben nicht der Bund. Allein in Oberösterreich rechnet man mit mindestens 60 Millionen Euro zusätzlicher Kosten.

Klage beim Verfassungsgerichtshof steht im Raum

Die Gemeinden fordern nun die Bundesregierung zum Handeln auf und erwarten sich vom Finanzminister rasche Verhandlungen. Sollte sich die Bundesregierung weigern, steht im Raum, dass die Gemeinden vor Gericht ziehen und den Verfassungsgerichtshof mit dem Pflegeregress beschäftigen.