Kein Terrorist - Libanese freigesprochen

Ein 25-jähriger Libanese ist am Landesgericht Linz vom Vorwurf, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein, im Zweifel - und nicht rechtskräftig - freigesprochen worden. Der Angeklagte hatte selbst angegeben, bei der Hisbollah zu sein.

2009 war der damals noch Jugendliche in seiner Heimat der Hisbollah beigetreten. Ein Imam habe in einer Moschee dazu aufgerufen, außerdem wollte er in der Lage sein, seine Familie verteidigen zu können, so der Angeklagte bei seinem Asylverfahren. Nach einer achtwöchigen theoretischen Ausbildung besuchte der Angeklagte auch fünf militärische Kurse. Er sei wie alle einfachen Parteimitglieder auch im Nahkampf und an den Waffen ausgebildet worden.

2013 geflüchtet

Als er dann als junger Mann 2013 von „der Partei“ eine Einberufung nach Syrien erhalten habe, um gegen den IS zu kämpfen, sei er geflüchtet. Ein Schlepper habe ihn nach Oberösterreich gebracht, wo er nun bei seinem Onkel wohnt. Im April 2014 wurde er von der Asylbehörde einvernommen, der er seine „Geschichte“ erzählte, die dann zum Fall für den Verfassungsschutz wurde.

Anklage: Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung

Rund dreieinhalb Jahre später erhob die Staatsanwaltschaft Linz Anklage gegen den Schiiten. Für sie stand außer Streit, dass er Mitglied der Hisbollah-Miliz gewesen sei. Diese militärische Splittergruppe wurde Ende 2013 von der EU als terroristische Vereinigung eingestuft, erklärte die Anklagebehörde.

Die Trennungslinie zwischen der Hisbollah als politische Organisation und ihres militanten Flügels zog die Verteidigung. So sei der Mandant zu dem Zeitpunkt, als er bemerkte, dass er außerhalb seines Heimatlandes in einen Krieg hätte ziehen sollen, geflohen. Eine andere Möglichkeit, sich dem Einberufungsbescheid zu entziehen, habe er nicht gesehen. Damit sei der Libanese auch nicht bei einer terroristischen Vereinigung gewesen. Die Ausbildung an den Waffen rechtfertigte er damit, sein Heimatland im Ernstfall verteidigen zu können. Diese Aufgabe habe das libanesische Militär nicht leisten können, sehr wohl aber die Hisbollah.

Im Zweifel freigesprochen

Der Richter sprach den Angeklagten bei der Verhandlung am Donnerstag im Zweifel frei, „weil es nicht möglich war zuzuordnen, wann er wo Mitglied war“. Außerdem gebe es nichts Greifbares zur Einschätzung der Situation zwischen den Jahren 2009 und 2013 im Libanon. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.