Änderungen für Autofahrer in 2018

Das Jahr 2018 bringt auch für Autofahrer einige Änderungen. So gibt es beim „Pickerl“ einige Neuigkeiten, und die Neuausführungen gewisser Autos und Kleintransporter müssen ein automatisches Notrufsystem an Bord haben.

„eCall“ wird das Notrufsystem genannt und es wird bei einem Aufprall oder einem Knopfdruck ausgelöst. Ab 2018 muss ein neues Auto oder ein neuer Kleintransporter ein derartiges System eingebaut haben. Bei einem Unfall wird dann der Crash-Sensor aktiviert und sendet ein Notsignal an die in ganz Europa gültige Notrufnummer 112 aus.

Symbolbild Autounfall

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Symbolbild

Daten an Rettungskräfte

Gleichzeitig wird über Satellit die genaue Position des Fahrzeugs bestimmt und an die Rettungskräfte weitergegeben. Über die eCall-Systeme können außerdem Daten übermittelt werden, um welches Fahrzeug es sich handelt, wie viele Personen im Wagen und ob sie zum Zeitpunkt des Unfalls angeschnallt waren.

Kritiker sehen in einer erweiterten Datenübermittlung aber den Datenschutz gefährdet und setzen sich dafür ein, dass die Autolenker selbst bestimmen können, in welchem Umfang Daten übermittelt werden sollen.

Mopedführerschein am Computer

Beim Pickerl ändern sich die Toleranzfristen für Lkws und Taxis. Für alle Fahrzeuge gilt aber ab 1. Jänner, dass das Fahrzeug bei Feststellung eines schweren Mangels nur mehr zwei Monate nach der Überprüfung genutzt werden darf. Bei Gefahr in Verzug kann die Zulassung sofort weg sein. Neu ist auch, dass die Prüfung für den Mopedführerschein am Computer abgewickelt wird.

Zum ersten Mal muss man auch nicht mehr die Autobahnvignette auf die Windschutzscheibe kleben, denn mit der digitalen Vignette wird die Fahrerlaubnis über das Kennzeichen registriert.