Neuigkeiten für Reisende ab 2018

Mit dem neuen Jahr kommen auch auf Reisende Änderungen zu, etwa eine neue Touristenabgabe für Griechenland-Urlauber, und Spanien-Reisende. Dafür werden die Urlauber durch das neue Pauschalreisegesetz besser geschützt.

Bereits ab Jahresbeginn wird in Griechenland eine sogenannte Aufenthaltssteuer eingehoben. Sie beträgt je nach Hotelkategorie bis zu vier Euro pro Nacht und Zimmer. Auch Gäste in Ferienwohnungen sind davon betroffen, so Kristina Tauer, Reiseexpertin des ÖAMTC.

Auch viele Spanien-Urlauber müssen ab dem neuen Jahr tiefer ins Börsel greifen: Während der Hauptsaison - also zwischen Mai und Oktober - wird eine doppelt so hohe Touristenabgabe verrechnet - sie beträgt ebenfalls bis zu vier Euro pro Person und pro Nacht. Urlauber im Ferienhaus zahlen zwei Euro pro Person und Nacht.

Mehr Rechte für Online-Bucher

Ab Anfang Juli tritt dann in der EU ein neues Pauschalreisegesetz in Kraft. Es bringt unter anderem mehr Rechte für Online-Bucher. Sie hatten bisher keinen Ansprechpartner, wenn sie ihren Flug oder die Reise online und nicht in einem Reisebüro gebucht hatten, künftig ist auch für sie der Reiseveranstalter Ansprechpartner.

Flugzeug, Passagiere

Pixabay

Online-Bucher haben ab heuer mehr Rechte

Aber auch Kunden mit gebuchten Zusatzleistungen – wie Wellnessbehandlungen oder Theatertickets - seien künftig besser geschützt, so Tauer. Sobald diese Leistungen 25 Prozent des Gesamtbuchungswertes übersteigen gebe es ein Recht darauf, da die Reise dann als „Pauschalreise“ gelte, genauso wie eine Kombination von Flug, Hotel und Mietwagen. Der Begriff Pauschalreise werde also ausgeweitet. Zusätzliche Buchungen vor Ort fallen allerdings nicht darunter.

Tagesreisen keine Pauschalreisen mehr

Und auch Tagesreisen unter 24 Stunden sind von der neuen Regelung betroffen. Sie gelten künftig nicht mehr als Pauschalreisen. Die Reiseveranstalter haben künftig übrigens auch mehr Spielraum bei Leistungsänderungen vor Reiseantritt - etwa was geänderte Reiserouten oder Flugzeiten betrifft: Wenn der Reisende künftig den Änderungen nicht ausdrücklich widerspricht, gilt dies als stillschweigende Zustimmung, so Tauer.