LVWG lehnte Beschwerde von Hundebesitzerin ab

Weil sie ihren Hund nicht an der Leine und dieser eine Fußgängerin angesprungen hatte, musste eine Hundebesitzerin aus dem Bezirk Braunau eine Geldstrafe zahlen. Ihre Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht (LVWG) wurde abgelehnt.

Stein des Anstoßes war ein Spaziergang mit ihrem Hund daheim im Bezirk Braunau. Die Frau besitzt einen so genannten „Rhodesian Ridgeback“, der bis zu 70 Zentimeter hoch sein kann. Das Tier war laut Gericht nicht angeleint und lief über die Straße zu einer Fußgängerin. Er soll die Frau mit gefletschten Zähnen angeknurrt und angesprungen haben.

Rhodesian Ridgeback

Wikipedia

Symbolfoto eines Rhodesian Ridgeback

Die Fußgängerin erstattete Anzeige und die Hundebesitzerin wurde zu einer 200-Euro-Geldstrafe verurteilt, auch weil ihr Hund keinen Maulkorb trug. Die Hundebesitzerin legte Beschwerde ein und ist jetzt vor dem Landesverwaltungsgericht abgeblitzt.

Hundebesitzer tragen Verantwortung

Fälle wie dieser, in welchen Hundebesitzer und Fußgänger aneinander geraten, passieren laufend, hieß es aus dem Landesverwaltungsgericht. Laut dem entsprechenden Landesgesetz besteht im Ortsgebiet Leinen- oder Maulkorbpflicht. Jedoch müssen Hundebesitzer überall aufpassen, dass andere Menschen oder Tiere durch ihren Hund nicht gefährdet oder belästigt werden.

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