Bedingte Haftstrafen für junge Holocaust-Leugner

Drei junge Männer aus dem Bezirk Braunau am Inn haben bedingte Haftstrafen von je einem Jahr wegen Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn am Donnerstag im Landesgericht Ried im Innkreis ausgefasst. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Vor Gericht zeigten die drei Männer Reue: Die drei bezeichneten sich als geläutert, ihre Taten täten ihnen „sehr leid“. Einer erklärte „Ich verurteilte mich selbst dafür“, er sei an die falschen Leute geraten. Ein weiterer meinte, die Hausdurchsuchung habe ihm die Augen geöffnet. Das Urteil des Geschwornengerichtes ist nicht rechtskräftig, denn der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.

Doch früher waren die drei Angeklagten Mitglieder in einer sechs Personen umfassenden Gruppe in Sozialen Netzwerken. Diese war für den einen „wie ein Stammtisch“, wo diskutiert wurde. Ein Angeklagter ist 21, die beiden anderen sind 23 Jahre alt.

Hitlergrüße und Hakenkreuze

Einer der Angeklagten nahm an einem gemeinsamen Ausflug in die Gedenkstätte des ehemaligen Konzentrationslagers Mauthausen teil. Dort ließ er sich von seinen Begleitern überzeugen, dass der Holocaust nur erfunden sei, und sich mit seinen Tattoos fotografieren. Die Bilder postete er im Internet. In einer Disco rief er „Hakenkreuz“ und zeigte den Hitlergruß. Auf die Stadtmauer von Braunau schmierte er ein Hakenkreuz und brachte einschlägige Aufkleber an.

Partykeller mit Reichsflagge dekoriert

Ein weiterer Angeklagter veranstaltete eine Silvesterparty in einem Keller und dekorierte diesen mit einer Reichsflagge. Der dritte trug ebenfalls eine Tätowierung „Meine Ehre heißt Treue“ und leugnete den Holocaust. Bei Hausdurchsuchungen wurden bei dem Trio unter anderem einschlägige Liedtexte sowie T-Shirts und Bierkrüge sichergestellt, dazu der Neonazi-Code „88“, Symbol für ein doppeltes H - achter Buchstaben im Alphabet - und somit für „Heil Hitler“, und entsprechende Karikaturen.

Das Gericht verzichtete auf Zeugen, weil alle drei geständig waren.