Asylwerber können Schülerlotsen bleiben

Ein Erlass von FPÖ-Verkehrslandesrat Günther Steinkellner, der Schülerlotsen einen B-Führerschein vorschreibt, hat die Gemeinden verunsichert. Der Verfassungsdienst stellte jetzt fest, dass das nicht für Gemeindestraßen gilt.

Die neue Verordnung hätte für Projekte, in denen Asylwerber als Schülerlotsen im Einsatz sind, in einigen Gemeinden das Aus bedeutet. Der Verfassungsdienst des Landes gab jetzt aber klare Antworten: Steinkellner darf so einen Erlass als zuständiger Landesrat herausgeben. Einen Führerschein der Klasse B als Voraussetzung für einen Schülerlotsendienst zu verlangen sei auch a priori nicht unsachlich, sagen die Landesjuristen.

Immerhin gibt es einen Leitfaden für die Einstellung von Schülerlotsen, der von Polizei, Land, Landesschulrat und Kuratorium für Verkehrssicherheit herausgegeben wurde. Darin steht ausdrücklich, dass als Voraussetzung für die verantwortungsvolle Aufgabe der Lotsen unter vielen anderen auch ein Führerschein B zu empfehlen sei.

Erlass gilt nicht für Gemeinden

Nur, und das halten die Landesjuristen auch fest, der Erlass des Verkehrslandesrates habe nur direkte Auswirkung als Weisung auf nachgeordnete Verwaltungsorgane, also auf Bezirkshauptmannschaften und Magistrate, die für Bundes- und Landesstraßen verantwortlich sind - nicht aber für Gemeinden.

Bürgermeister können bestimmen

Diese haben per Gesetz ihren eigenen Wirkungsbereich, und ausschließlich die Bürgermeister sind für die Gemeindestraßen zuständig. Daher, so die Begutachtung des Verfassungsdienstes, seien auch nur die Bürgermeister in diesem Fall zuständig zu beurteilen, ob jemand einen B-Führerschein als Schülerlotse auf Gemeindestraßen braucht oder nicht.

Klarheit für Gemeinden

In dem Gutachten steht: „Der vorliegende Erlass entfaltet daher hinsichtlich sämtlicher Gemeindestraßen keine rechtliche Geltung.“ Bürgermeister können also einen B-Führerschein für den Lotsendienst verlangen, müssen das aber nicht.

Für Landesrat Rudi Anschober (Grüne), der den Verfassungsdienst über Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) eingeschaltet hat, bringen die Ausführungen der Landesjuristen vor allem eines: Klarheit für die Gemeinden und die rund ein Dutzend Schülerlotsenprojekte mit Asylwerbern im Land. Diese können wie bisher auf Gemeindestraßen weitergeführt werden, wenn die Bürgermeister zum Beispiel unter Beiziehung der Polizei diese Asylwerber für geeignet halten und auf das Vorhandensein eines B-Führerscheins verzichten.

Steinkellner sieht sich bestätigt

Steinkellner sieht sich durch das Gutachten des Landesverfassungsdienstes bestätigt: „Gemeinden können in ihrem eigenen Wirkungsbereich eigenständig handeln. Ihnen muss hierbei allerdings bewusst sein, dass sie dies auf ihre eigene Verantwortung hin tun.“ Für die landeseigenen Straßen bleibe nach der fachlichen Bestätigung des Verfassungsdienstes selbstverständlich alles wie gehabt, so der Infrastrukturlandesrat in einer Aussendung.

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