Mögliche Konsequenzen für Bombendroher

Nach der Bombendrohung in Wels sucht die Polizei fieberhaft nach dem anonymen Anrufer, dem nicht nur eine mehrjährige Gefängnisstrafe droht. Auch für die mehreren tausend Euro, die der Großeinsatz gekostet hat, kann er zur Kasse gebeten werden.

„Es ist eine Bombe versteckt“ - hinter dieser Bombendrohung dürfte ein Einzeltäter stecken. Der Mann hatte am Samstag gegen 23.00 Uhr zweimal hintereinander bei unterschiedlichen Welser Polizeiinspektionen angerufen und damit gedroht, dass in einer halben Stunde in der Messehalle eine Bombe hochgehen werde. Mehr dazu in: „Konzert nach Bombendrohung abgebrochen“ (ooe.ORF.at)

Bombendrohung Wels

laumat.at

Nach dem Anruf mussten 6.000 Besucher ins Freie

Die beiden Telefonate wurden nicht aufgezeichnet, weil der anonyme Anrufer nicht die Notrufnummer, sondern die Nummer der jeweiligen Dienststellen wählte, heißt es von Ermittlern. Sie gehen derzeit davon aus, dass der Mann kein politisch motiviertes Ziel hatte.

Eine falsche Bombendrohung ist bei weitem kein Lausbubenstreich, betont die Polizei. Im Falle einer Verurteilung wegen gefährlicher Drohung können bis zu drei Jahre Haft verhängt werden. Zudem muss der Täter für die entstandenen Kosten aufkommen.

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