Kastrationspflicht für Bauernhofkatzen

Die Katzenschwemme auf den heimischen Bauernhöfen - vor allem im Frühjahr und Herbst - dürfte bald schon Vergangenheit sein. Mit dem neuen Tierschutzgesetz müssen nun auch Katzen auf Bauernhöfen kastriert werden.

In fast jedem dritten Haushalt in Oberösterreich lebt eine Katze. Oft stammen sie von Bauernhöfen, wo sie als Jungtiere verschenkt wurden. Dem ist nun ein Riegel vorgelegt worden. Mit dem neuen Tierschutzgesetz, das im März beschlossen wurde, müssen nun ausnahmslos alle Katzen - auch solche auf Bauernhöfen - kastriert werden.

„Nicht einfach zu kontrollieren“

Das zu kontrollieren sei aber alles andere als einfach, so Amtstierarzt Dieter Deutsch: „Wenn es keine Katzen sind, die in der Stube sind und es gewöhnt sind, von fremden Personen gestreichelt zu werden, dann kann ich nur eine Blickdiagnose machen. Man schaut, ob sie irgendwelche Entzündungen an den Augen oder den Ohren haben, ob sie gut genährt sind und ob Jungkatzen da sind, die vielleicht nicht kastriert sind.“

Einige Vogelarten durch Katzen bedroht

Hintergrund des Gesetzes ist der Versuch, die Katzenschwemme im Frühjahr und Herbst in den Griff zu bekommen. Ein Katzenpaar, das gut gefüttert wird, kann pro Jahr problemlos mehrere Junge auf die Welt bringen, die im Jahr darauf ebenfalls schon wieder Nachwuchs bekommen können. Mit Folgen: Studien aus Deutschland zeigen, dass einige Vogelarten in Gebieten mit vielen Katzen vom Aussterben bedroht sind. Und nicht selten werden Kätzchen von ihren Besitzern erschlagen, ausgesetzt oder landen im Tierheim.

Bußgeld von 150 Euro droht

Ob das neue Tierschutzgesetz hilft, diese Probleme in den Griff zu bekommen, muss sich erst zeigen. Die Amtstierärzte des Landes, die im Jahr mehr als 1.000 Bauernhöfe kontrollieren, sind aber optimistisch. Denn hält sich ein Landwirt nicht an die Kastrationspflicht, kann das teuer werden. Zusätzlich zu den Kosten für die angeordnete Kastration droht dann ein Bußgeld von rund 150 Euro.