Knappe Frist für Westring-Bescheid

Weiter warten heißt es auf einen Bescheid für Linzer Westring. Damit der Baubeginn 2018 hält, braucht es eine bis Juli rechtskräftige Entscheidung - Infrastrukturlandesrat Günther Steinkellner (FPÖ) gab sich am Dienstag optimistisch.

2009 hätte mit dem Bau des Westrings ursprünglich begonnen werden sollen. 2017 heißt es weiter warten. Nach Einsprüchen von Westringgegnern hat das Bundesverwaltungsgericht diesen mehrere Monate Zeit gegeben, Daten der ASFINAG durchzusehen. Jetzt wartet man auf den Bescheid des Gerichts, ob mit dem Bau begonnen werden kann oder nicht. Und die Uhr tickt, so Infrastrukturlandesrat Günther Steinkellner am Dienstag.

Letztstand sei, dass die ASFINAG mit einem Bescheid vor dem Sommer und der Rechtskraft im Sommer rechne – „und dann mit nächstem Jahr tatsächlich der Bau begonnen werden kann“, so Steinkellner.

Baustart 2018 keineswegs fixiert

Also auch 2018 ist noch keineswegs fix. Und das, obwohl 2007 der damalige Verkehrsminister Werner Faymann (SPÖ) den Baubeginn für 2009 angekündigt hatte. Was folgte war ein straßenbauliches Desaster: Faymanns Nachfolgerin Doris Bures (SPÖ) stoppte den Bau, 2011 stimmte sie dann einer Light-Variante ohne Nordteil zu. Versprochener Baubeginn damals war 2014. Dann kamen die Einsprüche der Westringgegner im UVP-Verfahren. Dann der berühmte voreilige Spatenstich auf dem Linzer Hauptplatz.

Hängebrücke über die Donau

ASFINAG

„Rechtsmittel sind immer möglich"

Jetzt schreiben wir 2017, und nach wie vor wartet man auf einen rechtsgültigen Bescheid. Und auch der wäre noch nicht endgültig, sagt Steinkellner. „Rechtsmittel sind immer möglich, an den Verwaltungsgerichtshof oder an den Verfassungsgerichtshof, allerdings haben diese keine aufschiebende Wirkung – sondern mit Rechtskraft des Bundesverwaltungsgerichts-Erkenntnisses mit diesem sogenannten zweidienstamtlichen Bescheid könnte zum Bauen begonnen werden.“

Die Politik, die ASFINAG und zehntausende Pendler aus dem Mühlviertel hoffen auf einen Baubeginn mit der neuen Donaubrücke 2018. Die Straßengegner hingegen auf einen Bescheid des Bundesverwaltungsgerichtes, der etwa Auflagen fordert, die den Westring so teuer werden lassen, dass ihn die Politik begraben muss.

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