Haftstrafe wegen Tierquälerei für 64-Jährige

Ein Jahr Haft, drei Monate davon unbedingt, so das nicht rechtskräftige Urteil gegen eine 64-jährige Frau am Landesgericht Ried. Sie hatte einen Gnadenhof betrieben und stand wegen Tierquälerei und schweren gewerbsmäßigen Betrugs vor dem Richter.

Schon mehrmals war der bereits seit Ende 2015 dauernde Prozess vertagt worden, zuletzt weil der Verteidiger ein Gutachten über den psychischen und psychischen Zustand seiner Mandantin beantragt hatte. Demnach war die Angeklagte, auch wenn sie wegen einer Persönlichkeitsstörung erheblich beeinträchtigt sei, zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig, hieß es am Mittwoch. Zumindest für den Tod von 34 Tieren soll sie verantwortlich sein, entschied das Gericht.

Gnadenhof im Bezirk Schärding

fotokerschi.at/Kerschbaummayr

Im Dezember 2014 waren auf dem Anwesen der Gnadenhofbetreiberin im Innviertel 38 verhungerte teils schon mumifizierte Hunde entdeckt worden - davor türmte sich das Hundefutter. Das Bild, das sich in dem angemieteten Gebäude zeigte, war schlimm, so die Einsatzkräfte.

Der Amtstierarzt schilderte während des bisherigen Prozesses, dass das Areal nur mit Gummistiefeln betreten werden konnte, da überall Hundekot gewesen sei. Die 64-Jährige rechtfertigte sich damit, dass sie wegen einer ernsthaften Erkrankung nicht mehr in der Lage gewesen sei, die Tiere ausreichend zu versorgen.

Zeugen widerlegten Aussagen der Angeklagten

Zeugen widersprachen jedoch: Sie sei nicht so krank gewesen, habe keine Hilfe angenommen und niemanden ins Haus gelassen. Bei der letzten Verhandlung plädierte der Verteidiger auf Unzurechnungsfähigkeit. Das beantragte psychiatrische Gutachten hat jedoch die Zurechnungsfähigkeit der Angeklagten bestätigt, hieß es von der zuständigen Staatsanwaltschaft. Am Mittwochnachmittag könnte ein Urteil fallen. Der Angeklagten drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Teilweise freigesprochen

Vom Anklagepunkt des schweren gewerbsmäßigen Betrugs wurde sie teilweise freigesprochen. Der Verbleib von 187.000 Euro Spendengeldern konnte nicht eindeutig geklärt werden. Unterschlagen haben dürfte sie hingegen 28.000 Euro, die sie von einer Dame aus der Schweiz für den Kauf des Gnadenhofes überwiesen bekam. Denn es stellte sich in der Verhandlung heraus: Der Hof stand niemals zum Verkauf.

Das Gericht wertete den angeschlagenen Gesundheitszustand der Frau als Milderungsgrund. Allerdings hielt der Richter ihr vor, sie hätte Hilfe suchen müssen, als sie merkte, dass sie die Arbeit am Hof nicht mehr hätte allein bewerkstelligen können. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen die Strafe angekündigt, die Verteidigung nahm sich Bedenkzeit.

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