Keine Strafe für zu hohe Wahlkampfkosten

Ein Verfahren um die Wahlkampfkosten der OÖVP ist laut Parteien-Senat im Kanzleramt eingestellt worden. Zwar sei zu viel Geld ausgegeben worden, eine Strafe bleibt nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes aber aus.

Die oberösterreichische Volkspartei gab für die Landtagswahl 2015 um 339.551,35 Euro zu viel aus, was aber ohne Folgen bleibt. Der Verfassungsgerichtshof entschied im Jänner, dass die vom Bund verfügte Obergrenze für Wahlkampfkosten nur für Bundeswahlen gilt. "Diese Rechtsansicht sei vom „Unabhängige ParteienTransparenz-Senat" (UPTS) zur Kenntnis zu nehmen“, heißt es in dem mit 15. Februar datierten Bescheid.

Bundesländer für Begrenzung zuständig

Für die Begrenzung der Wahlkampfkosten bei Landes- und Gemeindewahlen sind demnach die Bundesländer selbst zuständig, die die entsprechenden Gesetze nun im jeweiligen Landtag selbst beschließen müssen. ÖVP und FPÖ stellten bereits eine eigene Wahlkampfkostenobergrenze in Aussicht, beschlossen wurde die Reform aber noch nicht.

Maximal sieben Millionen Euro

Laut Parteiengesetz dürfen die Parteien seit 2012 bei Bundes-, Landes- und Gemeindewahlen sowie bei den Wahlen zum EU-Parlament maximal sieben Millionen Euro in den Wahlkampf stecken. Bei Überschreitungen droht eine Geldstrafe, wie sie SPÖ, ÖVP und Team Stronach nach der Nationalratswahl sowie die niederösterreichische ÖVP nach der Landtagswahl 2013 bezahlen mussten.

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