„Oida“: Abschätzige Bemerkungen strafbar

Bei seiner Wortwahl gegenüber einem Polizisten sollte man vorsichtig sein. Das musste ein Fußballfan lernen. Er bezeichnete einen Polizisten wörtlich als „Oida“. Das sei strafbar, erkannte am Freitag das Landesverwaltungsgericht.

Polizisten sind keine Hawara und die Bezeichnung „Oida“ kann strafbar sein. Das wurde am Freitag gerichtlich vom Landesverwaltungsgericht bestätigt. Es befasste sich in einem Verfahren rund um eine Auseinandersetzung zwischen einem Polizisten und einem Fussballfan.

Hundert Euro für „Oida“

Zu dem Vorfall kam es im Stadion in Pasching. Der Fan hatte ein Transparent vor dem Stadion aufgehängt. Ein Polizist wollte es herunternehmen, der Fan rief darauf „Lassen Sie los, Oida“ zu dem Beamten. Es folgte Anzeige und dann Geldstrafe von der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land. 100 Euro sollte der Fußballfan zahlen, weil abschätzige Bemerkungen gegenüber einem Polizisten strafbar sind. Die Abschätzigkeit konnte der Fan so nicht erkennen.

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APA/Barbara Gindl

Der Fußballfan erkannte die Abschätzigkeit von „Oida“ nicht und zog vor das Landesverwaltungsgericht

Herkunft aus dem Wienerischen

Der Fan erhob deshalb Einspruch beim Landesverwaltungsgericht. „Oida“ sei ein ganz normales Wort in der Jugendsprache. Worauf sich das Gericht auf der Suche nach den Ursprüngen von „Oida“ machte. Ergebnis: „Oida“ stamme aus dem Wienerischen, das Synonym dafür sei „Hawara“. Das könne nicht toleriert werden, denn, so weiter wörtlich, Polizeibeamte seien keine Hawara. Ob auch „Kieberer“ strafbar ist, ist noch nicht rechtlich geklärt.

Oida

ORF

Ein Auszug aus dem Urteil das Landesverwaltungsgerichts

Geldstrafe umgewandelt

Das Landesverwaltungsgericht bestätigte aber die Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft „dem Grunde nach“. Für die Beurteilung einer Anstandsverletzung sei entscheidend, mit welchen Äußerungen ein Zuhörer im jeweiligen Zusammenhang zu rechnen habe. Was in einer Situation anstößig sei, könne in einer anderen ganz natürlich sein. Aber im vorliegenden Fall sei die getroffene Wortwahl nicht tolerabel. Wegen der geringen Intensität der Beeinträchtigung und des geringen Verschuldens reiche aber eine Ermahnung, befanden die Richter.

Auch die Polizei Oberösterreich reagiert auf Twitter auf das Urteil

Der Fußballfan hatte aber doch noch Erfolg beim Landesverwaltungsgerichtshof. Die 100 Euro Geldstrafe wurde in eine Verwarnung umgewandelt.