Gutachten nach Tod nach Spitalsbesuch

Im November 2016 ist eine Frau im Spital der Barmherzigen Brüder in Linz mit der Diagnose Migräne nach Hause geschickt worden - und wenig später an einer Gehirnblutung gestorben. Dem ORF OÖ liegt jetzt der Prüfbericht der Sanitätsaufsicht im Magistrat Linz vor.

Dieser bescheinigt, dass die Abläufe im Spital korrekt waren. Ob es allerdings medizinische Fehler gab, dazu bringt der Bericht keine Aufschlüsse.

Neunseitiger Prüfbericht

Vorweg: Die Sanitätsaufsicht tut das, was sie darf und soll. Prüfen, ob bei den Abläufen, bei der Organisation, der Krankengeschichte und den Entscheidungen an sich alles richtig abgelaufen ist. Und das ist es. Das steht auch auf den neun Seiten dieses Prüfberichts. Die entscheidende Antwort aber, auf die vor allem die Angehörigen der 36-jährigen Frau gewartet haben - diese Antwort fehlt. Nämlich: Wurde medizinisch falsch entschieden? Wurde etwas übersehen? Wurde ein Fehler gemacht?

Gutachten Barmherzige Brüder

ORF

„Sinnhaftigkeit der Prüfungen hinterfragen“

Grund genug für den Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ), zuständig für die Sanitätsaufsicht in der Landeshauptstadt, die Sinnhaftigkeit solcher Prüfungen durch die Bezirksverwaltungsbehörden zu hinterfragen: „Der Bericht informiert darüber, wie formal dieser tragische Fall im Krankenhaus behandelt worden ist, also vom Ablauf her. Zu den wesentlichen Fragen, die sich für den Spitalsbetreiber und die Angehörigen stellen, überhaupt keine Antwort, wie es zu diesem Todesfall kommen konnte.“

„Prüfen, ob das System funktioniert“

Gesundheitsreferent Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP) versteht die Frage der Angehörigen nach dem Warum. Aber, so sagt er: „Das ist nicht die Aufgabe der sanitären Aufsicht. Diese hat zu überprüfen, ob das System funktioniert. Für Kunstfehler oder ärztliche Fehler gibt es eine Staatsanwaltschaft und Gerichte. Keine sanitäre Aufsicht kann so ausgestattet sein, dass sie alle Disziplinen – von HNO bis Dermatologie – abdeckt.“

Prüfung von einer einzigen Stelle gefordert

Luger glaubt, dass es besser wäre, in Zukunft eine umfassende Prüfung von einer einzigen Stelle im Land durchführen zu lassen, wie er sagte: „Mein Wunsch wäre, dass wie in einem Gutachten die Aufsichtsbehörde analysiert, ob und wenn ja, wer welche Fehler in welchem Fall gemacht hat. Nicht um zu urteilen, das bleibt bei den Gerichten, das hat die Staatsanwaltschaft zu klären. Aber um der Staatsanwaltschaft einen Bericht zu geben, an dem sie sich orientieren kann.“

Pühringer dazu: „Ob bei der Bezirksverwaltungsbehörde oder beim Land etwas geprüft wird, ist eine rein organisatorische Frage. Aber man kann über alles reden, das ist überhaupt keine Frage. Die Grundsatzfrage: Der Patient hat ein Recht, dass unabhängige Gerichte klären, ob medizinisch die Dinge ordentlich und richtig gelaufen sind.“

Weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Nach wie vor ermittelt die Staatsanwaltschaft im Fall der toten Frau: Geprüft wird, ob Fahrlässigkeit vorliegt. Derzeit wird ein Gutachter bestellt, der den Fall untersuchen soll. Zusätzlich wurden alle Krankengeschichten der Frau sichergestellt, nicht nur die aus dem Krankenhaus, sondern auch von anderen Ärzten, bei denen sie in Behandlung war.