Mord Gmunden: Wiederaufnahme abgewiesen

Abgewiesen hat der Drei-Richter-Senat des Landesgerichts Wels alle acht Wiederaufnahmeanträge des 41-jährigen Verurteilten. Die aus Sicht des Anwalts entlastenden Beweise und Zeugenaussagen hätten keinen Einfluss auf das Urteil, hieß es.

Bereits am Freitag war sich der Drei-Richter-Senat darüber einig, dass der Prezess wegen einer tödlichen Sex-Attacke auf ein Tanzschulbesitzerin aus Gmunden nicht wieder aufgerollt werde, seit kurzem liegt die Entscheidung schriftlich vor.

„Nicht relevant für Beurteilung der Tat“

Alle Argumente für eine Wiederaufnahme des Anwalts des Verurteilten wurden in einer Aussendung entkräftet. Von fehlenden Polizeiprotokollen mit entlastenden Zeugenaussagen bis zu einer möglichen anderen Tatwaffe. Die Zeugenaussagen seien aktenkundig gewesen und auch nicht relevant für das Beurteilung des Tatgeschehens.

Die Trophäe vom Tatort sei in der Hauptverhandlung im Original präsentiert worden, eine DNA-Untersuchung habe ergeben, dass an diesem Pokal eine nicht zuordenbare DNA-Mischspur vorhanden ist, deshalb sei daraus nicht abzuleiten, ob diese Spuren vom Verurteilten oder allfälligen Dritten stammen. Der Schluss, dass der Verurteilte deshalb als Täter auszuschließen sei, sei durch die Ausführungen des Sachverständigen in der Hauptverhandlung widerlegt worden.

Tödliche Verletzungen erlitten

Im Prozess davor wurde davon ausgegangen, dass der 41-Jährige der Gmundnerin in der Nacht auf den 7. Juli 2013 nach einer Abschlussfeier eines Tennisvereins in ihrem Garten mit der Faust ins Gesicht schlug und sie zu Boden stieß. Dadurch fiel sie mit ihrem Kopf gegen eine Steinplatte und erlitt das tödliche Schädelhirntrauma.

Beschuldigter beteuert Unschuld

Der mittlerweile 41-Jährige beteuerte von Anfang an seine Unschuld und wurde nicht müde, diese beweisen zu wollen. Im Oktober 2016 beantragte er daher ein Neuaufrollen. Seine Argumente: Polizeiprotokolle mit entlastenden Zeugenaussagen seien nicht dem Gericht übermittelt worden. Ferner wollen zwei private Gutachter nachgewiesen haben, dass als Tatwaffe nur ein Pokal, der in der Nähe der Frau gefunden wurde, infrage komme. Auf der Trophäe wurden jedoch keine DNA-Spuren des Verurteilten gefunden, sehr wohl aber Blut des Opfers sowie DNA-Fremdspuren.

Der 41-Jährige hat nun die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen eine Beschwerde beim Oberlandesgericht zu erheben. Aus dem Umfeld des Gmundners war zu erfahren, dass dieser Schritt gegangen werden soll. Der Anwalt des Verurteilten gibt dazu keine Erklärung ab.

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