Hitler-Haus: Enteignung beim VfGH

Nachdem der Nationalrat vergangenen Dezember mehrheitlich die Enteignung der bisherigen Besitzerin beschlossen hatte, hat diese nun einen Antrag dagegen beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht, so die Tageszeitung „Kurier“ (Dienstag-Ausgabe).

Das Gesetz, das am 15. Dezember letztendlich zur Enteignung führte, hat der Nationalrat erst im Dezember 2016 verabschiedet. SPÖ, ÖVP, Grüne und NEOS stimmten für das Gesetz. Der Bund ist somit verpflichtet, Maßnahmen zu setzen, damit das Haus nicht zur Pilgerstätte für Neonazis wird.

Hitlers Geburtshaus Braunau

ORF

Das Haus in Braunau in der Straße „Salzburger Vorstadt 15“

Damit wurde auch beschlossen, dass die bisherige Eigentümerin außerdem eine Entschädigungszahlung erhalten muss, die Höhe der Summe stand allerdings noch nicht fest.

„Im Extremfall ungültig“

Der Antrag das Gesetz der Enteigung sozusagen für ungültig erklären zu lassen, habe durchaus Chancen, wird der Anwalt der Frau in dem Bericht zitiert.
Beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) bestätigt man, einen entsprechenden Individualantrag bekommen zu haben. Er werde nun geprüft. „Im Extremfall könnte es so weit gehen, dass das Gesetz ungültig ist“, sagt ein Sprecher des VfGH.

Vom Innenministerium angemietet

1889 wurde Adolf Hitler im Haus in Braunau geboren, wenige Wochen später zog die Familie Hitler um, drei Jahre später übersiedelten sie nach Passau. Nach Ende des 2. Weltkrieges, 1952, verkaufte die Republik das Haus wieder an die ursprüngliche Eigentumsfamilie. Vom Innenministerium wurde es regelmäßig angemietet, zuletzt stand es leer und die Eigentümerin bekam monatlich rund 5.000 Euro Miete. In diesem Jahr wurde die Frau schließlich enteignet. Seither wurde gestritten, ob das Haus abgerissen oder umgestaltet werden soll.

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