Grenze der Wahlkampfkosten für Länder gefallen

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Kostengrenze für Landtags- und Gemeinderatswahlkämpfe aufgehoben. Damit könnte auch die ÖVP, die 2015 in Oberösterreich das Limit überschritten hat, ohne Strafe davonkommen.

Die Entscheidung wurde bereits Anfang Jänner veröffentlicht und ist Ergebnis einer vom Team Stronach angestrengten Verfassungsbeschwerde. Die Partei hatte bei der Nationalratswahl 2013 die Wahlkampfkostengrenze gesprengt und war gegen die 567.000 Euro-Strafe bis zum Verfassungsgericht gezogen. Der bestätigte zwar die Zulässigkeit der Wahlkampfkostengrenze an sich und die Strafe für das Team Stronach, kippte im selben Urteil aber die Kostengrenze in Ländern und Gemeinden.

Keine Angelegenheit des Parteienrechts

Zur Begründung führen die Höchstrichter aus, dass das Kostenlimit keine Angelegenheit des Parteienrechts ist (dafür wäre der Bund zuständig), sondern eine Wahlrechtsangelegenheit in der Zuständigkeit des jeweiligen Bundeslandes. Ein Sprecher des Verfassungsgerichts bestätigte der APA den Sachverhalt.

Sickinger: Keine Strafe für ÖVP in Oberösterreich

Der Politikwissenschafter Hubert Sickinger geht nun davon aus, dass die oberösterreichische ÖVP, die die Wahlkampfkostengrenze bei der Landtagswahl 2015 überschritten hat, ohne Strafe davonkommen dürfte. Denn der Parteien-Transparenz-Senat im Kanzleramt werde sich wohl an den Spruch der Höchstrichter halten. „Das ist hinfällig“, glaubt Sickinger.

Über eine wirksame Kostengrenze für Landtagswahlen verfügen damit nur die Bundesländer Kärnten und Salzburg, wo schon bisher eigene, strengere Regeln galten, betont Sickinger

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