Abberufung von Magistratdirektorin aufgehoben

Im Rechtsstreit zwischen der Stadt Wels und der abberufene Magistratsdirektorin Renate Kamleithner hat das Landesverwaltungsgericht jetzt die Abberufung durch den Welser Bürgermeister aufgehoben.

Ihre Versetzung auf einen einfachen Juristenposten bleibt aber aufrecht und wird weiter beim Landesverwaltungsgericht verhandelt. Der Anwalt der Stadt Wels kündigte an, gegen die Aufhebung des Abberufungsbescheids zu berufen.

Antrag auf aufschiebende Wirkung

Kamleithner war Mitte August als Magistratsdirektorin abberufen und versetzt worden. Dagegen legte sie Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein. Außerdem reichte sie einen Antrag auf aufschiebende Wirkung – wie es der Behördenweg vorschreibt – beim Magistrat Wels ein.

Im Oktober hatte das Landesverwaltungsgericht die Stadt Wels gerügt, weil offenbar ein Akt über Kamleithner zu lange liegen geblieben und damit das ganze Verfahren verzögert worden sei - mehr dazu in LVWG rügte Wels – Wirbel im Magistrat (ooe.ORF.at; 12.10.16).

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