Beschwerde gegen 110-kV-Leitung abgewiesen

Abgeblitzt sind die Gegner der 110-kV-Stromleitung durch das Almtal beim Landesverwaltungsgericht (LVWG). Sie hatten sich beschwert, weil für die Freileitung keine Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht wurde. Laut LVWG sei dies nicht nötig.

Laut dem Gericht muss keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemacht werden, wenn das öffentliche Interesse der zu treffenden Maßnahmen – also Bäume zu roden - größer ist, als das Interesse, die Natur zu erhalten. Das sei hier der Fall, hat das Landesverwaltungsgericht zu Wochenbeginn entschieden.

Rückenwind für Land OÖ und Energie AG

Die Gerichtsentscheidung bedeutet Rückenwind für die Landespolitik und die Energie AG, die die 110-kV-Leitung bereits seit Jahren versucht durchzubringen. Konkret wollen beide mit der Stromleitung etwaige Engpässe im Stromnetz im Almtal verhindern. Die Freileitung soll von Vorchdorf nach Kirchdorf an der Krems führen, teilweise quer durch landwirtschaftliche Felder und eben auch Wälder.

Es sollen daher für die vielen Strommasten Bäume gerodet werden, und das wollen die Gegner der Stromleitung verhindern - der Grund für die Gegner, die Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht einzubringen. Ihrer Meinung nach hätte eine UVP gemacht werden müssen. Bei den betroffenen Flächen geht es laut Gericht insgesamt um rund 39 Hektar.

Ob der jetzt gefällte Gerichtsentscheid einen Durchbruch für die 110-KV-Leitung bedeute,t bleibt abzuwarten, immerhin wird bereits seit sieben Jahren um die Leitung gestritten. Die Gegner wollen weitermachen und sogar bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.

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