Anklage nach Glastürunfall erweitert

Der Prozess zum Unfall mit einer Glastüre in einem Einkaufszentrum in Pasching (Bezirk Linz-Land), bei dem eine schwangere Frau schwer verletzt worden ist, hat am Mittwoch eine Überraschung gebracht. Die Anklage gegen eine Firma aus Niederösterreich wurde erweitert.

Ein schnelles Ende hatte der erste Prozesstag am Trauner Bezirksgericht. Die Anklage wurde von fahrlässiger Körperverletzung auf grobe Fahrlässigkeit erweitert, der Strafrahmen erhöht sich damit. Der Prozess soll am Landesgericht Linz fortgeführt werden. Einen Termin gab es am Mittwochvormittag dazu noch nicht.

Elemente sprangen aus Führungsschiene

Der Unfall war Mitte Februar passiert, als die 27 Jahre alte Verkäuferin des Einrichtungsgeschäftes den verglasten Eingangsbereich öffnete. Er bestand aus acht faltbaren Sicherheitsglas-Elementen, die jeweils sechs Meter hoch, einen Meter breit und einen Zentimeter dick waren. Die Angestellte war zu diesem Zeitpunkt im fünften Monat schwanger.

Einige der schweren Scheiben sprangen aus der Führungsschiene und brachen in sich zusammen. Ein Element traf die Frau, die lebensgefährlich verletzt wurde und wochenlang auf der Intensivstation verbrachte. Am Ende ging glücklicherweise alles gut aus: Sie brachte Ende Mai ein gesundes Mädchen zur Welt.

„Trag- und Gebrauchsfähigkeit nicht ausreichend“

Die Staatsanwaltschaft Linz strengte einen Prozess wegen fahrlässiger Körperverletzung an. Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf ein Gutachten und ist der Ansicht, dass die „Tragfähigkeit und Gebrauchsfähigkeit“ der Glaselemente sowie die Wartungsanweisungen nicht ausreichend gewesen seien. Sie habe daher den Strafantrag gegen die Firma und gegen deren Geschäftsführer von fahrlässiger auf grob fahrlässige Körperverletzung modifiziert und ein Unzuständigkeitsurteil verlangt. Denn dadurch erhöhe sich der Strafrahmen und das falle in die Zuständigkeit des Landesgerichts.

Staatsanwalt Philip Christl zur Erweiterung der Anklage

Verteidiger Josef Weixelbaum zeigte sich empört, dass er von der Ausweitung der Anklage nicht informiert worden sei. Er hatte zuvor die Auffassung vertreten, dass die fahrlässige Körperverletzung bereits verjährt wäre. die Erweiterung der Anklage sehe er als „taktische Ausdehnung, damit man der Verjährung entgehen kann“.

„Kein Angeklagter konnte sich darauf vorbereiten“, so Weixelbaum

Strafrahmen bis zu zwei Jahre

Vorsitzende Roswitha Priglinger fällte wie beantragt ein Unzuständigkeitsurteil. Dagegen kann die Verteidigung noch Rechtsmittel einlegen. Vorbehaltlich dieses Schrittes wandert der Prozess somit ans Landesgericht Linz. Der Strafrahmen würde sich von sechs Monaten auf bis zu zwei Jahre erhöhen.

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