Neue Informationen zu Kindesentziehung

Neue Informationen sind zum Fall eines Vaters bekannt geworden, der mit seinen Kindern jahrelang in Pakistan abgetaucht war. Er war nicht überraschend nach Österreich zurückgekehrt, sondern bereits mit den Behörden in Kontakt.

Laut dem Anwalt des 57-Jährigen habe sich sein Mandant schon seit eineinhalb Jahren um eine Rückkehr nach Österreich bemüht, aber wegen des europäischen Haftbefehls gegen ihn zunächst gezögert. Die Ansprechpartner für Rechtsanwalt Alexander Lison aus Braunau waren die Botschaft in Islamabad, mit der Gespräche geführt wurden. In den strafrechtlichen Prozess habe weder das Außenministerium noch die österreichische Botschaft eingegriffen, „aber es gab Überlegungen, zum Beispiel mit der Kindesmutter zu sprechen“, so der Anwalt.

Mutter könnte Strafverfolgung zurückziehen

Bei der dem Vater vorgeworfenen Kindesentziehung handelt es sich um ein so genanntes Ermächtigungsdelikt. Das bedeutet, wenn die Mutter - und in diesem Fall auch die Bezirkshauptmannschaft - die Ermächtigung zur Strafverfolgung zurückziehen, könnte der 57-Jährige nicht mehr belangt werden.

Auf eine solche Lösung hatte der Anwalt hingearbeitet. Dazu sei es dann aber nicht mehr gekommen, weil es „in Pakistan verschiedene Verwerfungen gab und es einfach notwendig war, dass der Kindesvater schnell zurückkommt.“

Sorgerechtsstreit

Das Motiv für den Mann, mit seinen Kindern sechs Jahre lang in Pakistan abzutauchen, sei ein Sorgerechtsstreit gewesen. Der wird jetzt in gewisser Weise fortgesetzt. Lison hofft nach wie vor, in Verhandlungen mit dem Anwalt der Mutter ein Ende der Strafverfolgung seines Mandanten zu erreichen. Diesem drohen sonst bis zu drei Jahre Haft wegen Kindesentziehung.

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