Freistadt: Bürgermeisterwahl am 4. Dezember
Durch die Verschiebung der Hofburg-Wahl wegen schadhafter Wahlkuverts kam es zur Terminkollision. Laut Bundespräsidentenwahlgesetz ist eine andere Wahl neben der Hofburg-Kür eigentlich verboten.
Ausnahmeregelung für Freistadt
Dieses Verbot wird für den 4. Dezember mit dem Gesetz aufgehoben, das die Sonderbestimmungen für die Verschiebung enthält - also die Verschiebung vom 2. Oktober auf den 4. Dezember an sich, die Zulassung der seit dem „alten“ Stichtag dazugekommenen jugendlichen Wahlberechtigten - und jetzt auch die Möglichkeit, eine andere Wahl abzuhalten. Dafür wird geregelt, dass die Wahlbehörden dieselben wie die für die Hofburg-Wahl sind. Und es wird festgehalten, dass sich Stimmzettel und Wahlkuverts der beiden Urnengänge deutlich zu unterscheiden haben.
Die Ausnahmeregelung für Freistadt wird als Abänderung an den Vierparteienantrag von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS gehängt, der am Dienstag eingebracht wurde und am Donnerstag im Verfassungsausschuss sowie nächsten Mittwoch im Plenum beschlossen werden soll.
Passage für die „Beweissicherung“ eingefügt
Außerdem wird eine weitere ausführliche Passage für die „Beweissicherung“ eingefügt: Damit bei allfälligen zivilrechtlichen Verfahren noch schadhafte Wahlkarten als Beweismittel zur Verfügung stehen, werden die Bezirkswahlbehörden angewiesen, alle an sie schon zurückgeschickten Briefwahlunterlagen (für den Termin 2. Oktober) an die Bundeswahlbehörde zu übermitteln.