Bilderstreit: Linz erneut gescheitert

Die Stadt Linz ist mit ihrem neuerlichen Anlauf, den seit Jahren währenden Rechtsstreit um verschwundene Schiele- und Klimt-Bilder für sich zu entscheiden, beim Landesgericht abgeblitzt. Die Stadt kündigte laut APA Rekurs an.

Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) Ende Juli die Stadt Linz zur Zahlung von 8,21 Mio. Euro plus vier Prozent Zinsen an die Erben der Kunstmalerin Olga Jäger verurteilte, hoffte Linz auf die jüngsten gefunden Dokumente. Die fand die Vizedirektorin des Lentos im Juli. Demnach habe die Mutter der Erben bereits 1990 die Bilderleihe aufgekündigt, so die Stadt. Damit wäre die erste, 16 Jahre später eingebrachte Klage verjährt, weshalb beim Landesgericht die Wiederaufnahme des Verfahrens angestrebt wurde.

Wiederaufnahme nicht bewilligt

Doch das Landesgericht kam jetzt zu der Auffassung, dass die Frist 30 Jahre betrage und hielt es nicht für glaubwürdig, dass Magistratsbeamte von jener Kündigung der Leihe nichts mitgekommen haben sollen. Daher wurde die Wiederaufnahme nicht bewilligt.

Leihgaben aus 1951

1951 hatte die damalige Eigentümerin ein Gemälde von Gustav Klimt sowie drei Bilder von Egon Schiele an die Neue Galerie der Stadt Linz (heute Lentos) verliehen. Als die Erben 2006 den Leihschein aus dem Nachlass der Frau einlösen wollten, waren die Werke nicht mehr auffindbar. 2011 sprach der OGH den Nachkommen für die Schiele-Zeichnung „Paar“ 100.000 Euro zu.

In einer weiteren Klage ging es um die drei Bilder - die Klimt-Zeichnung „Zwei Liegende“ sowie Schieles Aquarell „Junger Mann“ und dessen Ölgemälde „Tote Stadt“. Diesmal bekamen die Erben vom Oberlandesgericht Linz 8,21 Millionen Euro plus Zinsen zugesprochen, woraufhin die Stadt in Revision ging. Sie verweigerte die Zahlung, da die Bilder angeblich Fälschungen und damit wertlos seien. Der OGH kam im Juli zu der Ansicht, dass dies eine Unterstellung sei und die Millionen Euro zu zahlen seien.

Linz geht in nächste Runde

Doch die Stadt Linz geht bei dem Rechtsstreit in die nächste Runde: Sie wird gegen die Ablehnung, den Prozess neu aufzurollen, Rekurs beim Oberlandesgericht einlegen, bestätigte Magistratsdirektorin Martina Steininger gegenüber der APA. Das aufgetauchte Schreiben lasse den Schluss zu, dass in der Sache Anfang der 1990er-Jahre eine Kommunikation zwischen Linz und der Familie Jäger stattgefunden habe.

Es sollte dem nachgegangen werden, was sich daraus entwickelt habe, dies wäre wichtig für den Prozessausgang. Vorerst gebe es ein Agreement mit der Familie, dass bis zum rechtskräftigen Ausgang des Verfahrens seitens der Stadt keine Zahlung geleistet werde.

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