BUWOG: Anwälte der RLB OÖ erheben Einspruch

Die Anwälte des Vorstandsdirektors der Raiffeisen-Landesbank OÖ, Georg Starzer, erheben gegen die Anklage im BUWOG/Terminal-Tower-Verfahren Einspruch. Laut ihnen hat Starzer den damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser nicht bestochen.

Nach Durchsicht der Anklageschrift ist die Kanzlei zu der Ansicht gelangt, dass die Verdachtsmomente gegen ihren Mandanten zu gering seien und nicht für eine Verurteilung ausreichen würden.

Auch Überprüfung vor VfGH gefordert

Gegen Starzer hat die Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Bestechung Anklage erhoben. Wegen angeblicher Provisionszahlungen im Zusammenhang mit der Vermietung des Linzer Terminal-Tower an die Finanzbehörde soll der Mitarbeiter der Real Treuhand vor Gericht. Die Kanzlei will wegen der kurzen Rechtsmittelfrist auch eine Überprüfung vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH).

Gebäude der Raiffeisenlandesbank OÖ von außen

RLB OÖ

„Die Verdachtsmomente reichen nicht aus“, begründen die Anwälte der RLB OÖ den Schritt

Bereits nach Bekanntwerden der Anklage hatte Aufsichtsratspräsident Jakob Auer erklärt, dass die beiden noch aktiven Banker bis auf Weiteres im Amt bleiben, eine „Vorverurteilung“ lehne er ab. Allerdings werde man eine interne Prüfung der Anklage vornehmen.

Drei Linzer angeklagt

Die nicht rechtskräftige Anklage betrifft auch den ehemaligen Landesbank-Chef Ludwig Scharinger, dieser wird jedoch nicht durch die SCWP-Anwälte vertreten. Weiters befinden sich unter den insgesamt 16 Beschuldigten neben Ex-Minister Karl-Heinz Grasser (FPÖ, parteilos) und den drei Linzern die Lobbyisten Peter Hochegger und Walter Meischberger, der Immobilienunternehmer und Ex-BUWOG-Aufsichtsrat Ernst Karl Plech sowie Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics. Die Rechtsvertreter von Grasser und Meischberger haben bereits Einspruch eingereicht.

Noch keine Rechtsmittel eingelangt

Bis dato seien keine Rechtsmittel beim Gericht eingelangt, so die Sprecherin des Wiener Landesgerichts am Freitagnachmittag auf Anfrage der APA. Die Einspruchsfrist gegen die Anklage laufe bei einigen bis zum 9. August, bei anderen noch länger. Die Einspruchsfrist dauert 14 Tage ab erfolgter Zustellung der Anklage.

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