Steyrer will Anerkennung dritten Geschlechts

In Österreich wird erstmals ein Gericht über die Möglichkeit eines dritten Geschlechts entscheiden. Anlass ist die Beschwerde eines intergeschlechtlichen Steyrers, weil das Standesamt seine Geschlechtsbezeichnung nicht ändern wollte.

Der Beschwerdeführer fühlt sich weder als Mann noch als Frau, hinsichtlich der medizinischen Normvorstellung ist sein Körper weder männlich noch weiblich. Seit zehn Jahren lebt er offen als intergeschlechtliche Person. Das wollte er auch in seinen Dokumenten richtigstellen. Er beantragte für seinen Reisepass und im Geburtenbuch eine „wahrheitsentsprechende“ Korrektur.

Standesamt lehnte Änderung ab

Das Standesamt Steyr lehnte jedoch die Änderung im Geburtenbuch mit der Begründung ab, dass es per Gesetz nur männlich oder weiblich gebe, Möglichkeiten wie „X“ und „Inter“ seien nicht vorgesehen. Gegen den Bescheid legte der Betroffene am Freitag beim Standesamt Beschwerde ein. Was die Neuausstellung des Reisepasses angeht, ist die Entscheidung noch ausständig.

Alles ist möglich

„Es gibt keinen einzigen Paragrafen in der österreichischen Rechtsordnung, der besagt, dass es nur die beiden Geschlechter gibt“, erklärte der Anwalt und Präsident des Rechtskomitees Lambda, Helmut Graupner, der sich des Falls angenommen hat. Im Personenstandsregister sei nur vorgeschrieben, dass ein Geschlecht einzutragen sei. Und dieses Feld sei grundsätzlich offen, sprich, man muss kein Kreuz machen, sondern ein Geschlecht hinschreiben.

Weitere Schritte möglich

Nachdem Graupner nicht davon ausgeht, dass in Steyr der Beschwerde stattgegeben wird, wandert der Fall aller Voraussicht nach zum Landesverwaltungsgericht OÖ. Das wäre zugleich auch ein Präzedenzfall, der Steyrer klagt dann als erster Österreicher die Anerkennung eines dritten Geschlechts ein.

Erst im Vorjahr habe der Menschenrechtskommissar des Europarats aufgerufen, bei der Ausstellung von Urkunden und Ausweisen intergeschlechtlichen Menschen einen Eintrag jenseits von den beiden gängigen Geschlechtern zu ermöglichen, gibt der Jurist zu Bedenken.