Abgasskandal: OÖ-Kläger bei VW abgeblitzt

1:0 für VW bzw. dessen Generalimporteur in Österreich, Porsche Austria. Zwei Besitzer eines VW Tiguan bzw. eines Audi Q3 hatten wegen des Abgasskandals auf Rücknahme ihrer Autos geklagt, doch das Landesgericht Wels sah das anders, berichtet der „Trend“.

Die Begründung des Richters: Die Fahrzeuge weisen derzeit weder einen Sach- oder Rechtsmangel auf und können ohne Einschränkung verwendet werden. Es drohe weder die Gefahr, dass die Zulassung entzogen wird, noch sei ein sogenannter „merkantiler Minderwert“ feststellbar, also etwa ein außerordentlicher Werteverlust beim Verkauf am Gebrauchtwagenmarkt.

Mangel sei geringfügig

Der „latente Mangel“ der umstrittenen Motorsoftware sei geringfügiger Natur und könne durch die Nachrüstung in VW-Werkstätten im Rahmen einer Gewährleistung behoben werden.

Sollten sich allerdings messbare Änderungen bei Verbrauch oder Leistung feststellen lassen, wäre erneut ein Klagsgrund gegeben, hieß in dem Artikel.

Erste Klagen aus OÖ im November 2015

Der Besitzer eines VW Touran machte den Anfang. Im Mai 2014 kaufte er von einem oberösterreichischen Autohändler einen VW Touran - als Diesel und mit einem geringen Verbrauch. Beim Verkaufsgespräch sei auch auf die sogenannte BlueMotion-Technologie eingegangen worden, die laut Hersteller einen niedrigen Spritverbrauch und eine geringe Emission gewährleiste, sagte der Anwalt des Autobesitzers, Michael Poduschka im November des Vorjahres. Poduschka vertritt 80 VW-Fahrer und warnte, dass die Ansprüche nur drei Jahre ab Kauf geltend gemacht werden können.

Vorgangsweise unter Kritik

Der Rückkauf der betroffenen Autos durch VW wäre für die Besitzer die einfachere Lösung, weil sie damit nicht in die Werkstatt müssten, so Konsumentschützer Georg Rathwallner im April. Auch für VW könne das die „einfachere Version“ der Problemlösung darstellen. Zudem könne VW die österreichischen Kunden nicht schlechterstellen als die amerikanischen, so der Konsumentenschützer gegenüber dem ORF Oberösterreich.

„Verschlechterungen müssen kompensiert werden“

Rathwallner: „VW wird merken, dass die jetzt langwierige Vorgangsweise mit den Reparaturen sehr umständlich ist. Unser Rechtssystem ist anders als jenes der USA, aber das hat auch viele Vorteile, nicht nur diesen zeitlichen Nachteil. Wenn der Schaden in der Werkstatt behoben ist und die Reparatur durchgeführt wurde, muss man sich ansehen, was das gekostet und ob sich die Situation für den Konsumenten verschlechtert hat. Das muss kompensiert werden. Wenn das VW nicht macht, werden wir das auch in Musterprozessen klären“, so Rathwallner.

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