Verfahren gegen Welser Magistratsdirektorin

Der Welser Bürgermeister Andreas Rabl (FPÖ) hat zwei Verfahren gegen Magistratsdirektorin Renate Kamleithner einleiten lassen - wegen vorzeitiger Abberufung aus ihrer Funktion und der Nicht-Wiederbestellung als oberste Magistratsbeamtin.

Der Konflikt zwischen Rabl und Magistratsdirektorin Renate Kamleithner schwelt seit Monaten. Unter anderem ist die Magistratschefin mit Mobbing-Vorwürfen konfrontiert. Auch ihre Kommentare auf Facebook wurden kritisiert. Kamleithner wiederum kritisiert, dass Rabl ihr Kompetenzen entzogen habe.

Vorzeitige Abberufung

Der Konflikt spitzte sich zwischen der politischen Nummer 1 in Wels, Bürgermeister Rabl, und der städtischen Beamtin Nummer 1, Kamleithner, weiter zu. Rabl ließ am Montag zwei Verfahren gegen Kamleithner einleiten. Im ersten geht es um eine vorzeitige Abberufung Kamleithners von ihrer Funktion als Magistratsdirektorin, im zweiten um die Nicht-Wiederbestellung in dieser Funktion.

Keine Wiederbestellung

Zum ersten Verfahren: Eigentlich ist Kamleithner bis Ende April 2017 als Magistratsdirektorin bestellt, was Rabl mit dem ersten Verfahren vorzeitig beenden möchte. Mit dem zweiten Verfahren will der Bürgermeister eine Wiederbestellung Kamleithners in dieser Funktion nach Ende April 2017 verhindern.

Beurteilen soll diese Fragen eine vierköpfige, weisungsfreie Kommission aus drei leitenden Magistratsbeamten und einem externen Personalberater. Ein Mitglied dieser Kommission war selbst neben Kamleithner ein potentieller Kandidat für die Funktion, als diese 2012 ausgeschrieben wurde.

Kommission wird Empfehlungen abgegeben

Die Kommission gibt in beiden Verfahren eine Empfehlung ab, die dann die Grundlage für weitere Entscheidungen sein werde, kündigte Bürgermeister Rabl an. Magistratsdirektorin Renate Kamleithner wollte aufgrund der laufenden Verfahren keine Stellungnahme abgeben.