VfGH hebt Wahl in Molln nicht auf
Molln hat seit Mitte Oktober einen Bürgermeister, der nach dem ersten Wahlgang eigentlich nur auf Platz 3 gelegen ist. Doch beim Auszählen waren drei Stimmen falsch in den Computer eingegeben worden, weshalb ÖVP-Kandidat Fritz Reinisch anstelle des Vertreters der Bürgerliste zur Stichwahl antreten durfte - und sich dort prompt gegen den SPÖ-Konkurrenten durchsetzen konnte.
VfGH: „Erster Wahlgang nicht beeinsprucht“
Wenige Tage nach der Wahl wurde der Fehler bekannt, und alle drei Parteien haben die Wahl angefochten - das hat der Verfassungsgerichtshof jetzt allerdings zurück gewiesen und so begründet: Gegen das Ergebnis des ersten Wahlganges war kein Einspruch erhoben worden. Es wurde also kundgemacht, nicht beeinsprucht - und ist damit gültig. Deshalb wurde auch die Stichwahl regelkonform durchgeführt, so der VfGH.
ÖVP-Bürgermeister ließ sich doch angeloben
Das offensichtlich fehlerhafte Zustandekommen des Wahlergebnisses im ersten Wahlgang habe - weil kein fristgerechter Einspruch erfolgte - nicht mehr aufgegriffen werden können. ÖVP-Bürgermeister Reinisch hatte ursprünglich erklärt, auf das Amt zu verzichten, weil es ihm nicht zustehe - er ließ sich dann aber doch angeloben.
„Sehr erfreut über klare und rasche Entscheidung“
Fritz Reinisch, inzwischen als Bürgermeister von Molln angelobt, sagte am Freitag im Gespräch mit ORF-Redakteur Thomas Psutka, er sei sehr erfreut über den klaren und raschen Verfassungsentscheid. Er fühle sich daran gebunden:
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Nach der Wahl hatte Reinisch noch gemeint, dass er keinen Anspruch auf das Bürgermeisteramt hat – mehr dazu in Bürgermeisterwahl in Molln ungültig (ooe.ORF.at; 24.10.15).