Rückruf verunsichert VW-Besitzer

2016 startet die Rückrufaktion von 363.000 Fahrzeugen des VW-Konzerns in Österreich. Viele Fahrzeugbesitzer sind verunsichert. Das merken die Autofahrerclubs, deutlich mehr Menschen als sonst wenden sich an ÖAMTC und ARBÖ.

Ist mein Auto betroffen? Was passiert dann mit meinem Auto, und was bedeutet das für mich? Kommt es durch die Nachbesserungen zu Nachteilen? Mit diesen Fragen wenden sich die Autobesitzer sowohl an die Rechtsabteilung als auch die Techniker beim ÖAMTC Oberösterreich, sagt die Juristin Corinna Hotz. Ob das eigene Auto darunter ist, lässt sich im Internet herausfinden, indem man auf den Seiten der jeweiligen Automarken die Fahrgestellnummer eingibt. Oder man bekommt Post vom Importeur - also Porsche Austria. Beim ÖAMTC schätzt man, dass in Oberösterreich 60.000 Fahrzeuge der Marken Seat, Audi, Skoda und natürlich VW betroffen sind.

„Nachbesserungen sind noch unklar“

Vielen Anrufern müsse man raten abzuwarten. Noch sei nicht klar, wie die Nachbesserungen konkret aussehen werden, die ab Jänner 2016 durchgeführt werden sollen. Viele hätten Sorge, das Fahrverhalten oder die Leistung des Autos könne sich ändern - das sei nicht ausgeschlossen und möglicherweise rechtlich relevant, so Hotz. Allerdings gilt auch hier: Man muss noch abwarten.

Viele möchten wissen, ob die Nachbesserungen verpflichtend sein werden - das sei wahrscheinlich. Möglich sei auch eine Art Verwaltungsstrafe für Autobesitzer, die selbige nicht durchführen lassen.

„Rücktritt von Kauf sehr schwierig“

Wer kürzlich ein betroffenes Modell aus dem VW-Konzern gekauft, aber noch nicht erhalten hat, könne von dem Kauf wohl nur zurücktreten, wenn er nachweisen könne, das Fahrzeug in erster Linie wegen der umweltfreundlichen Abgaswerte gekauft zu haben. Das sei sehr schwierig, so die Juristin vom ÖAMTC. Sie glaube nicht, dass das in Österreich durchgehe.

Und wer einfach keinen VW mehr möchte, weil er das Unternehmen nicht mehr unterstützen will, das Auto aber schon bestellt hat, der habe überhaupt keine Chance, den Kauf rückgängig zu machen, so Hotz.

Die Rechten und Pflichten der Fahrzeugbesitzer

Thomas Harruk vom ARBÖ über die Vor- und Nachteile des nun von Verkehrsminister Alois Stöger (SPÖ) angeordneten Rückrufs: „Jetzt hat der Fahrzeugbesitzer wirklich die Garantie, dass auf Gewährleistung nachgebessert werden muss. Aber natürlich hat auch der Fahrzeugbesitzer die Pflicht, diese Verbesserung durchzuführen lassen, damit sich das Fahrzeug in einem zulassungskonformen Zustand befindet.“ Ansonsten sei es unter Umständen gar möglich, die Zulassung zu verlieren.

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