Fragen und Antworten zur Wahl

Am 27. September finden in Oberösterreich die Wahlen zu Landtag, Gemeinderat und Bürgermeister statt. Für viele stellt sich nicht nur die Frage, was gewählt werden soll - es gibt auch immer wieder Unsicherheiten beim formalen und logistischen Ablauf.

Vor der Wahl

  • Was wird am 27. September gewählt?

In Oberösterreich werden Landtag, Gemeinderat und Bürgermeister am selben Tag gewählt - mit drei unterschiedlichen Stimmzetteln. Konkret geht es um 56 Abgeordnete im Landtag, die Bürgermeister und (unterschiedlich viele) Gemeinderäte der 442 Gemeinden. In Linz findet außerdem eine Volksbefragung über die Zukunft der Eisenbahnbrücke statt.

  • Wer darf wählen?

Den Landtag dürfen nur Österreicher mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich wählen, die spätestens am Tag der Wahl 16 Jahre alt werden. Die Gemeinderäte und Bürgermeister können auch Bürger aus anderen EU-Staaten mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich wählen. Ausgeschlossen sind Personen, denen vom Richter das Stimmrecht entzogen wurde - weil sie wegen Vorsatztaten eine Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bzw. mindestens ein Jahr für Delikte, die gegen den Staat gerichtet waren, ausgefasst haben.

  • Muss man wählen gehen?

Nein, es besteht keine Wahlpflicht.

  • Wie findet man sein Wahllokal und die Öffnungszeiten?

Wohnt man in einer größeren Gemeinde, bekommt man kurz vor der Wahl eine amtliche Wahlinformation. In kleineren Gemeinden wird mit Anschlägen am Wahllokal bzw. im Amtsblatt informiert. Die letzten Wahllokale schließen um 16.00 Uhr.

  • Wo kann man wählen?

Seit Einführung der Briefwahl geht das überall, jedoch nur mit einer gültigen Wahlkarte. Mit dieser kann man die Stimme per Post abgeben. Und zwar schon vor dem 27. September beim Gemeinde- oder Stadtamt - das auch am Samstag, dem 26. September, von 8.00 bis 12.00 Uhr offen hat - sowie am Wahlsonntag in dafür vorgesehenen „fremden“ Wahllokalen. Ist man gehunfähig, kann man auch von zu Hause aus wählen. Dafür muss nur der Besuch einer sogenannten „fliegenden Wahlbehörde“ beantragt werden.

  • Wann kann man wählen?

Seit Einführung der Briefwahl immer, ab Zusendung der Wahlkarte bis zum Wahltag - am Wahltag selbst aber nicht mehr per Briefwahl.

  • Wie kommt man zu einer Wahlkarte?

Knapp 93.000 Wahlberechtigte hatten in Oberösterreich bei der letzten Landtagswahl eine Wahlkarte beantragt, 112.000 waren es bei der Nationalratswahl gewesen. Michael Gugler von der Landeswahlbehörde rechnet heuer mit mehr als 120.000.

Um an eine Wahlkarte zu kommen, muss man diese in der Gemeinde, in deren Wählerevidenz man steht, beantragen. Das ist schriftlich - per Post, Fax, E-Mail und über das Internet unter Wahlkartenantrag.at -, aber auch persönlich direkt im Gemeindeamt möglich. Und zwar bis Donnerstag, den 24. September - wobei es dann für die Briefwahl schon sehr spät ist.

Die per Wahlkarten abgegebenen Stimmen werden dann am Wahltag gleich mitgezählt, das Endergebnis steht daher bereits am Wahlabend fest.

Im Wahllokal

  • Braucht man einen Ausweis, um wählen zu können?

Ja, prinzipiell muss man seine Identität glaubhaft machen. Hat man eine Wahlkarte beantragt, muss man diese mitnehmen.

  • Wer sind die Leute im Wahllokal?

Der Hauptverantwortliche im Wahllokal ist der Wahlleiter, meist ein Beamter. Gemeinsam mit drei bis höchstens sechs von den Parteien gestellten Beisitzern bildet er die Wahlbehörde - die z. B. entscheidet, ob ein Stimmzettel gültig ist. Außerdem kann jede Partei, die auf dem Stimmzettel steht, zwei Wahlzeugen als beobachtende Vertrauenspersonen nominieren.

  • Wie viel Zeit hat man in der Wahlkabine?

Das steht nicht im Gesetz. Aber der Wahlleiter könnte einen zum Verlassen der Wahlzelle auffordern, hätte er das Gefühl, dass man andere an der Stimmabgabe hindern wolle.

  • Darf man in der Wahlzelle telefonieren?

Das ist ebenfalls nicht im Gesetz geregelt. Prinzipiell also schon, wenn man dadurch andere nicht stört - und es der Wahlleiter nicht verbietet.

  • Darf man seinen ausgefüllten Stimmzettel fotografieren und z. B. auf Facebook oder Twitter posten?

Das ist nicht verboten. Das in der Verfassung verankerte Wahlgeheimnis schützt den Wähler davor, dass gegen seinen Willen bekannt wird, wie er abgestimmt hat. Den Stimmzettel eines anderen ohne dessen Zustimmung zu fotografieren und zu posten ist demnach verboten.

  • Darf man sein Kind den Stimmzettel ausfüllen lassen?

Nein, das Wahlrecht ist persönlich auszuüben.

  • Man kann aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht selbst ankreuzen. Darf dann jemand dabei helfen?

Ja, blinde, schwer sehbehinderte und gebrechliche Wähler dürfen sich von einer selbst ausgewählten Begleitperson helfen lassen.

  • Darf man gemeinsam mit seinem Mann bzw. seiner Frau in die Wahlkabine gehen?

Nein, abgesehen von der Begleitperson für körper- oder sinnesbehinderte Menschen darf die Wahlzelle nur von einer Person betreten werden.

  • Darf man seinen Hund in die Wahlkabine mitnehmen?

Das ist im Gesetz nicht verboten. Aber der Wahlleiter könnte es verbieten, wenn dadurch z. B. die Ruhe gestört wird. Er hat „für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei der Wahlhandlung“ zu sorgen.

Zum Stimmzettel

  • Darf man den Stimmzettel zu einem Papierflieger oder Boot falten und so (im Kuvert) abgeben?

Ja, aber nur, wenn er noch gut leserlich ist. Sonst ist er ungültig, das heißt, die Stimme wird nicht mitgezählt.

  • Darf man Zeichnungen auf dem Stimmzettel machen?

Ja, aber nur so, dass noch klar erkenntlich ist, welche Partei bzw. welche Vorzugsstimmenkandidaten man gewählt hat.

  • Darf man Zeichnungen auf seinem Wahlkuvert machen?

Nein, das ist verboten.

  • Darf man eine andere Partei auf den Stimmzettel schreiben, die dort nicht angeführt ist?

Prinzipiell ja, aber gewählt hat man diese dann nicht. Denn gültig ist nur die Stimme für eine auf dem Stimmzettel aufgedruckte Partei.

  • Wie viele Vorzugsstimmen kann man vergeben?

Insgesamt sechs. Bei der Landtagswahl je eine an maximal drei Wahlkreiskandidaten und je eine an maximal drei Kandidaten der Gemeinderatswahl.

  • Man möchte eine Partei wählen, aber die Vorzugsstimme einer Person geben, die für eine andere Partei kandidiert. Ist das möglich?

Nein. Jede Person, der man eine Vorzugsstimme gibt, muss der gewählten Partei angehören. Ist das nicht der Fall, gilt der Grundsatz: „Kreuz (bei der Partei) schlägt Vorzugsstimme“. Die Partei gilt also als gewählt, die Vorzugsstimme ist ungültig.

  • Woher weiß man, wem man eine Vorzugsstimme geben kann?

In der Wahlzelle liegen die Listen mit den Kandidaten auf.

  • Was tun, wenn man die falsche Partei angekreuzt hat?

Am besten beim Wahlleiter einen neuen Stimmzettel holen, denn es muss ganz eindeutig zu erkennen sein, wer gewählt wurde. Der alte Stimmzettel muss dann vor der Wahlbehörde zerrissen und mitgenommen werden.

Außerhalb der Wahllokale wählen

  • Wenn man am Wahlsonntag einen Ausflug macht, kann man dann seine Stimme auch in einem anderen Wahllokal abgeben?

Ja, für die Landtagswahl im ganzen Land, für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl innerhalb der eigenen Gemeinde. Jedenfalls braucht man dafür eine Wahlkarte.

  • Wenn man am Wahlsonntag in einem anderen Bundesland ist, kann man seine Stimme dann auch per Briefwahl abgeben?

Ja, das ist erlaubt - und zwar, sobald man eine Wahlkarte hat. Achtung: Man muss das Kuvert rechtzeitig aufgeben, sodass es spätestens am Wahltag zu Wahlschluss bei der Gemeindewahlbehörde vorliegt - also im Fall der (portofreien) Postsendung de facto am Freitag. Die Wahlkarte muss aber nicht per Post verschickt werden, sondern kann auch durch Boten oder persönlich zur Gemeinde gebracht werden.

  • Wenn man sich am Wahlsonntag im Ausland befindet bzw. im Ausland lebt, kann man dann trotzdem wählen?

Ja, und zwar mittels Briefwahl. Die Wahlkarte kann entweder vor der Abreise aus Österreich oder von dem ausländischen Aufenthaltsort aus abgeschickt werden. Auch hier gilt, auf die Zustellfristen zu achten.

  • Wo bekommt man eine neue Wahlkarte, wenn man seine verloren hat?

Nirgends. Die Ausstellung von Duplikaten für abhandengekommene oder unbrauchbar gewordene Wahlkarten ist gesetzlich verboten - damit ein Wähler nicht zwei Stimmen abgeben kann.

Nach der Wahl

  • Wo findet die Auszählung der Stimmen statt? Und darf man dabei zuschauen?

Nein, bei der Auszählung im Wahllokal dürfen die Wähler nicht zuschauen. Die Landtags- und die Kommunalwahlordnung schreiben vor, dass nach Ende der Stimmabgabe das Wahllokal zu schließen ist. Nur die Mitglieder der Wahlbehörde, deren Hilfskräfte und die Wahlzeugen dürfen bleiben.

  • Wann kann man die ersten Ergebnisse erfahren?

Die letzten Wahllokale schließen um 16.00 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt dürfen bereits ausgezählte Ergebnisse veröffentlicht werden.

  • Was ist der Unterschied zwischen Ergebnis, Trend und Hochrechnung?

Das Ergebnis ist die - ausgezählte - Zahl der Stimmen (und damit auch der Stimmenanteil in Prozent), die die Parteien erreicht haben. Zählt man mehrere Ergebnisse einzelner Gemeinden (oder Bezirke) zusammen, kann man im Vergleich mit der vorigen Wahl den Trend ablesen. Dieser lässt aber - vor allem, wenn noch nicht viele Gemeinden ausgezählt sind - kaum Rückschlüsse auf das Gesamtergebnis zu, weil z. B. regionale Unterschiede nicht berücksichtigt sind. Hochrechnungen versuchen genau das - das Endergebnis aus einigen wenigen vorliegenden Ergebnissen mittels komplexer Rechenmodelle vorwegzunehmen.

  • Wozu sind Vorzugsstimmen gut?

Damit können die Wähler mitentscheiden, welche Personen ein Mandat bekommen. Kandidaten, die eine bestimmte Anzahl von Vorzugsstimmen bekommen, ziehen in den Landtag oder Gemeinderat ein - auch wenn die Partei sie auf der Liste weiter hinten gereiht hat. Die ÖVP vereinbarte intern, dass in den Wahlkreisen automatisch der Kandidat mit den meisten Vorzugsstimmen das Mandat bekommt.

  • Wann steht das endgültige Ergebnis fest?

Am Sonntagabend gegen 22.00 Uhr - denn die Briefwahl und die anderen Wahlkarten werden in Oberösterreich gleich am 27. September mitausgezählt. Amtlich wird das Endergebnis mit der Sitzung der Landeswahlbehörde kurz nach der Wahl.

  • Was ist die Vierprozenthürde?

Nur Parteien, die mindestens vier Prozent landesweit oder ein Grundmandat in einem der fünf Wahlkreise erobert haben, ziehen in den Landtag ein.

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