Endgültiges Aus für die Marke Kornspitz

Die Marke Kornspitz ist in Österreich nicht mehr geschützt. Mit dieser Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof einen jahrelangen Rechtsstreit entschieden. Diese Entscheidung gilt aber nicht für die Backmischung.

Der Kornspitz ist eine Erfolgsgeschichte der in Asten (Bezirk Linz-Land) ansässigen Firma Backaldrin. Der große Erfolg führte aber auch dazu, dass der Kornspitz zu einer allgemeinen Gattungsbezeichnung für Gebäck geworden ist, wie der Oberste Gerichtshof in Wien nun entschieden hat.

Backaldrin: „Unangenehmes Urteil“

Bisher durften Bäcker ihre Backwaren nur dann als Kornspitz verkaufen, wenn sie die Backmischung von Backaldrin verwendeten. Bei Backaldrin spricht man von einem unangenehmen Urteil, vor allem für die Konsumenten, die sich nun nicht mehr darauf verlassen können, dass sie unter dem Namen Kornspitz auch die entsprechende Qualität bekommen. Zudem könne es durch Kornspitz-Nachahmer zu einer Preisschlacht am Markt kommen.

Markenschutz für Backmischungen bleibt

Was die Backmischungen und Teiglinge betrifft bleibt Backaldrin aber weiterhin das einzige Unternehmen, das für diese Produkte den Namen Kornspitz verwenden darf, wie heute auch die Oberösterreichischen Nachrichten und das Volksblatt berichten. Immerhin ist das in Sachen Kornspitz auch die wichtigere Einnahmequelle für das Unternehmen.

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