OGH: 20 statt 18 Jahre im Fall Gmunden

Eine letztlich tödliche Sexattacke in Gmunden hat am Mittwoch vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien ihren rechtlichen Abschluss gefunden. Die Strafe für den Angeklagten wurde von 18 auf 20 Jahre erhöht. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der OGH-Senat gab den Beschwerden (Nichtigkeit, Berufung gegen das Strafausmaß des Erstgerichtes, Anm.) vonseiten der Verteidigung nicht statt und sah stattdessen das Tatunrecht und die Täterschuld als „besonders schwer“ an. Deshalb kam eine Reduktion der Strafe nicht in Betracht, wie Vorsitzender Danek ausführte. „Da ist eine Erhöhung geboten.“ Von einer lebenslangen Strafe wurde Abstand genommen, „weil die Tat nicht sorgfältig geplant war, sondern triebbedingt spontan ausgeführt wurde“, erläuterte Danek. „Das Urteil ist rechtskräftig. Der Fall ist somit abgeschlossen.“

Frau erst zwei Tage nach Tat gefunden

Ein Schwursenat hatte den zur Tatzeit 38-Jährigen im Juli 2014 der Vergewaltigung und des versuchten Mordes schuldig gesprochen. Die Tat wurde in der Nacht auf den 7. Juli 2013 verübt. Die Frau war nach der Rückkehr von einer Feier im Garten ihres Hauses offenbar vergewaltigt und lebensgefährlich verletzt worden. Erst nach zwei Tagen wurde sie gefunden und in die Landesnervenklinik Wagner-Jauregg eingeliefert, wo sie schließlich starb. Sie erlangte davor nicht mehr das Bewusstsein und konnte daher auch keine Angaben zu dem Vorfall machen.

Wenige Tage nach der Bluttat wurde ein 38-jähriger Bekannter des Opfers festgenommen, er sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Der 40-Jährige leugnete stets die tödliche Sex-Attacke. Er gab lediglich zu, mit der Frau nach einer Vereinsfeier in Gmunden einvernehmlich Geschlechtsverkehr gehabt zu haben.

Über OGH-Urteil „fassungslos“

Der Angeklagte nahm das Urteil des Obersten Gerichtshofes am Mittwoch „fassungslos“ auf, wie sein Verteidiger Rene Haumer nach der Urteilsverkündung sagte. Haumer kritisierte den Einsatz Sachverständiger, die sowohl für die Staatsanwaltschaft als auch für das Gericht tätig gewesen waren, und sah darin eine Befangenheit. In Absprache mit seinem Mandanten werde er wegen der Straferhöhung von 18 auf 20 Jahre „bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen“. Mit dem Spruch des Obersten Gerichtshofes (OGH) ist das Urteil rechtskräftig.

"... bitte Sie, dieses Fehlurteil aufzuheben"

„Ich kann nur sagen, was ich weiß, dass ich Frau S. nicht vergewaltigt und ermordet habe. Ich bitte Sie, dieses Fehlurteil aufzuheben“, sagte der mittlerweile 40-Jährige kurz vor der Urteilsverkündung zu Senatsvorsitzenden Michael Danek in dem brechend vollen und heißen Verhandlungssaal. Während der Urteilsverkündung schüttelte er ständig den Kopf, ehe er rasch von der Justizwache abgeführt wurde.

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