Keine Sammelklage gegen Domglocken

Im Fall der Klage eines Anrainers gegen die nächtlichen Glockenschläge des Linzer Mariendoms, hat dessen Anwalt die Möglichkeit einer Sammelklage gegen die katholische Kirche am Montag zurückgewiesen, weil „rechtlich schwierig“.

Nach dem Prozessauftakt vergangene Woche haben sich „dutzende“ Bürger aus ganz Österreich bei Wolfgang List gemeldet, die sich in ihrer nächtlichen Ruhe durch die Kirchenglocken ihrer Gemeinden gestört fühlen, so List. Allerdings erscheine ihm eine Sammelklage unzweckmäßig, weil die Lärmbelästigung im Einzelfall beurteilt werden müsse, und rechtlich schwierig, weil nicht „die katholische Kirche“ sondern jede einzelne Pfarre für das Geläute verantwortlich sei, so List.

Mariendom

ORF

Nächste Verhandlung am 13. April

Seine „Friedensbotschaft“: Der Zivilprozess gegen die Linzer Pfarre des Mariendoms sei „kein Kampf gegen die katholische Kirche als Religionsgemeinschaft“. Beide Parteien wollen einander vor dem nächsten Verhandlungstermin am 13. April zu einem Gespräch treffen und sehen, ob eine Mediation oder eine Einigung möglich ist.

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