Prozess wegen Glockenläutens vertagt

Die Glocken des Linzer Doms sollen künftig in der Nacht schweigen. Ein Nachbar leidet laut eigenen Angaben gesundheitlich unter dem Glockengeläute und hat auf Unterlassung geklagt. Am Freitag startete der Prozess und wurde vorerst vertagt.

Täglich ertönen die Glocken des Linzer Mariendoms. Auch jede Nacht schlägt die Turmuhr die Zeit. Insgesamt 222-mal würden die Glocken zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr läuten, heißt es in der Unterlassungsklage gegen die Dompfarre. Mehr dazu in Klage wegen Glockenläutens (ooe.ORF.at; 16.11.2014). Am Freitag wurde deswegen verhandelt. Es raube dem Kläger nämlich den Schlaf und stelle eine Gesundheitsgefährdung dar, so dessen Anwalt Wolfgang List.

Das liturgische Läuten, also zur Messe, sei nicht mehr Gegenstand der Klage, so der Anwalt der Pfarre. Für das Zeitschlagen sei die Pfarre aber gar nicht verantwortlich, die sei nämlich nur Mieter des Doms. Dafür sei der Eigentümer - eine Stiftung - zuständig. Dieser Einwand müsse daher vor Gericht als Erstes geklärt werden. Außerdem, so der Anwalt der Pfarre, würden die Glocken seit mehr als 100 Jahren läuten und seien damit ortsüblich.

Papst informiert

Der Anwalt des Klägers hofft indes auf Hilfe aus Rom - er hat den Papst über die Causa informiert. Mehr dazu in Laute Glocken: Anwalt schrieb Papst (ooe.ORF.at; 4.2.2015). Er erwartet vor Gericht ein Einlenken von Seiten der Kirche und Rücksicht auf die Interessen der Menschen und auf deren Recht auf Ruhe. Auch die Richterin scheint auf eine Einigung zu hoffen, denn sie hat einen Mediator eingeladen.

Sollte es kein Einlenken geben, zeigt sich die Klägerseite überzeugt, dass das sich der Papst persönlich für seinen Mandanten aussprechen werde und die Linzer Glockenschläge in der Nacht verstummen werden.

Erneutes Gespräch der Parteien soll versucht werden

Auf die Frage der Richterin, ob eine Meditation versucht werde, tauschten die Anwälte erneut Argumente in dem Streit aus. In einer Verhandlungspause einigten sie sich darauf, noch ein Gespräch der Parteien über beide Streitfälle - Glockengeläute und Jugendzentrum - zu versuchen. Es ist im Februar geplant. Danach sollte eine Entscheidung über eine von drei Varianten erfolgen: Einigung, Mediation oder Prozessfortsetzung. Das Gericht setzte für alle Fälle einen weiteren Verhandlungstermin am 13. April an.

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