Glockengeläut: Anwalt sieht gute Chancen

Gute Chancen rechnet sich der Anwalt jenes Klägers aus, der gegen die seiner Meinung nach zu lauten nächtlichen Glockenschläge des Linzer Mariendoms klagt. Der Prozess wird Ende Februar oder Anfang März stattfinden.

Das Grundrecht von Leben und Gesundheit stehe über allem, so der Anwalt Wolfgang List. Deshalb rechne er sich auch gute Chancen aus, den Prozess um das nächtliche Glockengeläut zu gewinnen. Auch in anderen Städten sei es nicht üblich, dass es in der Nacht läute, so der Anwalt, wie beispielsweise der Wiener Stephansdom.

Sachverständiger und Zeugen geladen

Zum Prozess werden ein medizinischer Sachverständiger und mehrere Zeugen geladen. Einer von ihnen sei nach einem Motorradunfall in der Intensivstation eines nicht weit entfernten Krankenhauses gelegen und habe trotz starker Medikation wegen der Glockenschläge nicht schlafen können.

Mit der Klage will der Anrainer des Linzer Mariendoms erreichen, dass die Pfarre künftig von 22.00 bis 6.00 Uhr sämtliches Glocken und Turmuhrläuten unterlassen muss.

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