20.000 Euro Geldbuße für Bürgermeisterin

Der Schöffensenat hat am Freitagmittag im Prozess wegen Amtsmissbrauchs gegen die Bürgermeisterin von Schwertberg (Bezirk Perg), Marianne Gusenbauer-Jäger (SPÖ), am Landesgericht Linz geprüft, ob eine Diversion möglich ist.

Die Anklage hatte der 58-jährigen Nationalratsabgeordneten vorgeworfen, sie habe es als Baubehörde erster Instanz von 14. März 2012 bis 27. Februar 2013 unterlassen, gravierende brandschutztechnische Mängel am Alten- und Pflegeheim der Gemeinde beseitigen zu lassen bzw. die weitere Benützung zu untersagen. Sie habe nicht gehandelt, obwohl sie gewusst haben soll, dass im Zusammenhang mit einem Brand für die Heiminsassen „Gefahr in Verzug“ bestehe.

Verlassen auf Mitarbeiter genügt nicht

Nach zwei Verhandlungstagen und der Befragung mehrerer Zeugen machte das Gericht auf Anregung der Verteidigung das Angebot einer Diversion. Es hielt fest, dass keine schwere Schuld vorliege.

Die Ortschefin habe fast ein Jahr lang so gut wie nicht agiert. Sie habe schon anfangs Schritte gesetzt. Aber es genüge nicht, sich auf Mitarbeiter zu verlassen und nicht weiter zu kontrollieren, ob etwas geschehe. Zugutegehalten wurde ihr, dass sie sich nicht zum persönlichen Vorteil oder für die Gemeinde so verhalten habe. Der Schaden sei gut gemacht worden, indem letztlich die gefährlichen Mängel behoben worden seien.

Marianne Gusenbauer-Jäger

Werner Kerschbaummayr/fotokerschi.at

Aus generalpräventiven Gründen - damit auch andere Bürgermeister von einem Amtsmissbrauch abgeschreckt werden - wurde bewusst eine empfindlich hohe Geldbuße von 20.000 Euro plus 800 Euro Pauschalbetrag für die Verfahrenskosten festgesetzt. Gusenbauer-Jägerin nahm dieses Angebot an. Dazu musste sie zwar kein „Geständnis“ ablegen, aber eine „Verantwortung“ im Sinne der Anklage übernehmen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung zur Diversion ab. Die Verhandlung wurde daraufhin vorerst auf unbestimmte Zeit vertagt.

Keine weitere Kandidatur als Bürgermeisterin

Wird die Geldbuße innerhalb von 14 Tagen eingezahlt und kommt auch von der Staatsanwaltschaft kein Einwand mehr, wird das Verfahren eingestellt, ansonsten wird es fortgesetzt. Im Fall eines Schuldspruches wegen Amtsmissbrauches würde der Strafrahmen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren betragen.

Die SPÖ-Politikerin ist im Herbst 2013 in den Nationalrat eingezogen. Sie hatte zuletzt angekündigt, bei der Gemeinderatswahl 2015 nicht mehr als Bürgermeisterin zu kandidieren.