Stiefvater erschlagen - Mordprozess

Ein 37-Jähriger, der im Vorjahr in St. Thomas am Blasenstein (Bezirk Perg) seinen 63-jährigen Stiefvater erschlagen haben soll, muss sich ab Montag in einem Mordprozess im Landesgericht Linz verantworten. Der Angeklagte sieht sich selbst als Opfer. Ein Urteil wird für Donnerstag erwartet.

„Ich sehe mich schon auch ein bisschen als Opfer“, sagte der Angeklagte zu seiner Rechtfertigung. Der Stiefvater habe ihn als Kind „rund um die Uhr“ geschlagen und angeschrien, sei auf die Mutter losgegangen und habe junge Katzen umgebracht.

Warum er denn angesichts dieser Schilderungen in früheren Verfahren sogar von einer „wunderschönen Kindheit“ gesprochen habe, fragte der Richter. „Ich wollte es verbergen.“ Der Stiefvater habe auch immer verlangt, dass er koche und putze - „es waren 35 Fenster“. Andernfalls hätte er kein Geld bekommen. Dass er ihn getötet habe, um an den Hof zu kommen, leugnete der Beschuldigte.

Tödlicher Streit begann in Stocksporthalle

An der Schuld des 37-Jährigen besteht kein Zweifel. Er selbst hat die Tat bereits gestanden. Ende August 2013 war der Angeklagte wieder einmal mit seinem Stiefvater in Streit geraten. Zuerst in der örtlichen Stocksporthalle. Dass er dabei angekündigt habe, er werde den 63-Jährigen umbringen, wie ein Zeuge bei der Polizei sagte, stritt er am Montagvormittag vor Gericht ab.

Stiefvater auf Hof erschlagen

Am Hof selbst ging der Streit dann weiter. In der Folge rastete der 37-Jährige aus und schlug auf den Stiefvater mit verschiedenen Gegenständen - darunter eine Holzbank - ein, bis dieser tot war. Ein Bekannter fand später die Leiche, weniger später wurde der Stiefsohn als Tatverdächtiger verhaftet.

Am Tag danach gestand er die Tat. Allerdings erklärte er, dass er Drogen genommen hatte und deshalb nicht zurechnungsfähig war. Mehr dazu in Sohn gestand Mord an Vater (ooe.ORF.at; 24.8.2013). Genau das muss ab Montag vor Gericht geklärt werden. Sachverständige diagnostizieren bei dem Angeklagten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung in Verbindung mit Drogen- oder Alkoholmissbrauch. Dem Angeklagten droht eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

37-Jähriger ein „Kuckuckskind“

Zum Tatzeitpunkt dürften beide – Vater und Sohn – noch davon ausgegangen sein, miteinander verwandt zu sein. Erst im Zug der DNA-Untersuchungen bei den Ermittlungen zu der Familientragödie stellte sich heraus, dass Opfer und mutmaßlicher Täter gar nicht verwandt sind. Der 37-Jährige soll ein „Kuckuckskind“ sein, was den beiden aber nicht bewusst war. Mehr dazu in Vater getötet: Sohn angeblich Kuckuckskind (ooe.ORF.at; 16.1.2014).

Gutachten von Adelheid Kastner am Donnerstag

Der Schlüssel des Verfahrens dürfte das Gutachten der Psychiaterin Adelheid Kastner sein. Alkohol und Drogenmissbrauch seien eben der Auslöser der mulitplen Persönlichkeitstörungen. Und es besteht die Gefahr, dass der 37-jährige auch in Zukunft gewalttätig wird bis hin zur Todesfolge. Gutachterin Kastner soll am Donnnerstag befragt werden. Dann soll auch das Urteil fallen. Dem 37-jährigen Angeklagten droht die Einweisung in eine Anstalt für geistig, abnorme Rechtsbrecher.

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