Kein Fremdverschulden bei Tauchunfall

Nach dem rätselhaften Tod eines polnischen Tauchers Ende März im Attersee (Bezirk Vöcklabruck) - u.a. waren die Luftflaschen verschlossen - ist nun ein Gutachter zu dem Schluss gekommen, dass kein Fremdverschulden vorliegt.

Aufgrund der Expertise geht die Staatsanwaltschaft Wels von einem Unfall aus und hat das Verfahren eingestellt, wie sie am Donnerstag mitteilte.

Ventile aller vier Tauchflaschen verschlossen

Der 40-Jährige war am 23. März im Bereich der Schwarzen Brücke verunglückt. Laut Obduktion starb er durch Ertrinken, auffällig war jedoch, dass die Ventile der vier Tauchflaschen alle verschlossen waren. Die Staatsanwaltschaft gab daher ein Gutachten in Auftrag. Der Sachverständige kam zu dem Schluss, dass der Pole die Ventile bei einem Notaufstieg selbst zugedreht hat. Er dürfte im Tiefenrausch, in den er wegen seines für die Tiefe ungeeigneten Atemgases geriet, überreagiert haben.

Mangelhafte Ausrüstung

Laut Expertise wies die Ausrüstung des Tauchers noch weitere Mängel auf: So hatte er zu wenig Argon als Tariergas dabei und zu viel Blei, das fest an den Flaschen montiert war und bei einem drohenden Absturz nicht abgeworfen werden konnte. Für einen Tieftauchgang soll der Mann zu wenig Erfahrung gehabt haben. Anhaltspunkte dafür, dass ein anderer Taucher alle vier Flaschen zugedreht haben könnte, gibt es laut Gutachten nicht und wäre nach Ansicht des Sachverständigen auch nicht gegen den Willen den 40-Jährigen möglich gewesen.

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