Swap-Affäre: Einzelrichter wird entscheiden

In der Linzer Swap-Affäre wird ein Einzelrichter und nicht ein Dreiersenat über den 400-Mio.-Euro-Rechtsstreit zwischen der BAWAG und der Stadt Linz entscheiden. Das war am Freitag von der Stadt Linz zu erfahren.

Ein derartiger Rechtsstreit wird demnach grundsätzlich von einem Einzelrichter verhandelt. Die Bank habe aber einen Drei-Richter-Senat beantragt. Er setzt sich aus zwei Berufsrichtern und einem fachmännischen Laienrichter zusammen. Doch bei der Suche nach dem Laienrichter äußerte die Stadt einmal Bedenken gegen einen Nominierten wegen des Verdachts auf Befangenheit. Das Handelsgericht Wien stellte diese auch fest. Zuvor hatte sich ein Richter selbst für befangen erklärt.

BAWAG verzichtet auf Drei-Richter-Senat

Inzwischen hat die Bank auf den Drei-Richter-Senat verzichtet und den entsprechenden Antrag zurückgezogen. Dazu ist allerdings die Zustimmung der Gegenseite notwendig, was am Freitag erfolgte. Damit ist jetzt der Weg für einen Einzelrichter-Prozess frei.

Mediation im Februar gescheitert

Die Stadt Linz hat - nach ihrer Darstellung durch ihren damaligen Finanzdirektor - zur Absicherung einer auslaufenden Kreditlinie über 195 Mio. Schweizer Franken (zum damaligen Kurs 152 Mio. Euro) 2007 mit der Bank eine Art Kurs-Zins-Wette abgeschlossen. Durch den Kursanstieg des Franken droht mittlerweile ein Verlust von schätzungsweise 420 Mio. Euro. Beide Seiten haben geklagt. Eine Mediation ist im Februar gescheitert.

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