Bienenstiche: Jogger forderte Schmerzensgeld

In Aschach an der Steyr ist ein Mann beim Joggen von Bienen gestochen worden. Er forderte Geld vom Besitzer des Grundstücks, auf dem die Bienenstöcke stehen. Der Landwirt weigerte sich zu zahlen. In ORF-Gesprächen zeigten sich beide schließlich doch gesprächsbereit.

Einen derartigen Fall gab es in der österreichischen Rechtsgeschichte bisher noch nicht, wie die „Bezirksrundschau“ am Donnerstag berichtete. Bereits letztes Jahr hatte der Jogger beim Gemeindeamt Beschwerde eingebracht. Seine Jogging-Route führte ihn über das Grundstück eines Landwirts. Darauf stehen zehn Bienenstöcke ungefähr 250 Meter vom Bauernhof entfernt. Von den Insekten fühlte er sich bedroht.

Die Bienenstöcke, an denen der Jogger vorbeilief

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Die umstrittenen Bienenstöcke

700 Euro Schmerzensgeld verlangt

Am 19. Juli heurigen Jahres, als der Mann wieder dort lief, stachen die Bienen zu. Der Aschacher musste sich von seinem Hausarzt behandeln lassen und ging zu einem Rechtsanwalt. Am 9. August flatterte dem Landwirt ein Brief des Anwalts ins Haus, darin wurde er aufgefordert, 700 Euro Schmerzensgeld zu zahlen, inklusive 70 Euro Spesen.

Bereits zuvor Warnschilder angebracht

Der Landwirt wies jede Haftung von sich. Er lies jedoch Schilder aufstellen, die vor den Bienen warnen.

Bienen-Warnschild

Bezirksrundschau/Thöne

Ein angebrachtes Warnschild

Zudem soll es zwei Ausweichrouten von der Joggingroute des Aschachers geben, die dieser aber offenbar nicht benutzen wollte. Der Landwirt hat dazu ebenfalls eigene Schilder aufgestellt, um auf die bienenfreien Wege hinzuweisen.

Umleitungsschild für bienenfreien Weg

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Beim Bienenzuchtverband in Oberösterreich zeigte man sich am Donnerstag nach dem Bekanntwerden des Falles erstaunt. Maximilian Liedlbauer, der Präsident des Landesverbands für Bienenzucht meint, das Ganze sei abstrus. In der Natur müsse man mit Bienenstichen rechnen und sie auch in Kauf nehmen. Grundsätzlich seien in Österreich die Bienen friedlich, sie reagieren nur dann, wenn man sie störe.

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Sikora: „Glaube, dass er abgewiesen wird“

Der Linzer Jurist Herbert Sikora glaubt nicht, dass der Jogger mit seiner Geldforderung durchkommt. Er bezweifle sehr stark, dass er etwas bekomme. „Von meinem Standpunkt aus bekommt er gar nichts. Probieren kann man natürlich alles, aber ich denke, dass er schon in der ersten Instanz abgewiesen wird“, sagte Sikora.

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Kerschner: „Jogger nicht ganz chancenlos“

Er schätze die Chancen nicht allzugroß ein, sagte Rechtsexperte Ferdinand Kerschner im ORF-Interview. Aber ganz chancenlos sei die Klage für den Jogger nicht. „Es gibt nämlich im AGBG eine so genannte Tierhalter-Haftung und dafür ist nicht vorausgesetzt, dass der Gestochene ein Verschulden positiv nachweist, sondern dass sich der Halter entlasten muss, dass ihn keine Verletzung der objektiv gebotenen Sorgfalt trifft“, so der Jurist. Der Landwirt müsse nachweisen, dass er die Aufsichtspflicht bezüglich der Bienen nicht verletzt habe.

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Aufsichtspflicht bei Bienen?

Ob und wie weit solche Sorgfaltspflichten bei Bienen bestehen, müsse ein sachverständiger Imkermeister klären. Angebrachte Warnschilder würden jedenfalls nicht zur Gänze entlasten. Es liege möglicherweise ein Handeln auf eigene Gefahr vor, dieses schließe jedoch die Haftung nicht zur Gänze aus, so Kerschner.

Parteien nun doch gesprächsbereit

Bis Freitag ist der Landwirt laut dem Brief des Rechtsanwalts zu einer Stellungnahme aufgefordert. In Gesprächen mit dem ORF zeigten sich am Donnerstagnachmittag aber beide Parteien gesprächsbereit und strebten einen außergerichtlichen Weg an. Möglicherweise werde er die Stöcke etwas weiter vom Weg entfernt aufstellen lassen, sagte der betroffene Landwirt Georg Garstenauer im ORF-Interview.

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Sollte dies der Fall sein und er eine schriftliche Bestätigung erhalten, werde er die Klage fallen lassen, sagte der betroffene Jogger im ORF-Interview. Er habe die Klage gewählt, weil er keine anderen Weg mehr gesehen habe.

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Aber er sei nicht auf Streit aus und brauche auch das Schmerzensgeld nicht. Im gehe es lediglich darum, dass die Bienenstöcke versetzt werden.

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