Urteil nach Laserattacke auf Helikopter

Zu einer Geldstrafe ist am Donnerstag ein 19-jähriger Oberösterreicher am Landesgericht Steyr verurteilt worden. Er und sein 17-jähriger Freund haben im Sommer 2011 den Flug eines Notarzthubschrauber mit einem Laserpointer gestört.

Der Vorfall ereignete sich im August des Vorjahres in Steyr. Der Notarzthubschrauber „Christophorus 15“ war mit einem schwer verletzten Forstarbeiter unterwegs und wollte gerade am Dach des Krankenhauses landen, als der Pilot mehrmals vom Strahl eines Laserpointers geblendet wurde. Trotz der Störung konnte der Hubschrauber sicher landen.

Crew informierte Polizei

Die Crew informierte die Polizei per Mobiltelefon über den Vorfall und machte ungefähre Angaben über den Standort des Lasers. Die Beamten konnten aber zunächst niemanden ausfindig machen. Als der Pilot wieder abhob, hielt er per Funk Kontakt mit der Polizei. Tatsächlich erfolgte eine neuerliche Laserattacke, die sofort gemeldet wurde. Der Hubschrauber flog zum Ausgangspunkt des Lichtstrahls und kreiste über den Tätern. Die Beamten ertappten einen 17-jährigen Lehrling und einen 19-jährigen Beschäftigungslosen, die auch gleich geständig waren.

Gefährdung der körperlichen Sicherheit

Die Justiz leitete ein Verfahren wegen des Verdachtes der Gefährdung der körperlichen Sicherheit ein. Im Fall einer Verurteilung droht eine Höchststrafe von drei Monaten oder 180 Tagessätzen. Der jüngere kam mit einer Diversion - eine Erledigung des Falles ohne Eröffnung eines Strafverfahrens und somit ohne Verurteilung - davon. Er hat sich zur Leistung von gemeinnütziger Arbeit verpflichtet.

Der 19-Jährige erhielt im Prozess eine Zusatzstrafe von 40 Tagessätzen zu einer früheren teilbedingten Verurteilung. Insgesamt beträgt die Strafe 120 Tagessätze zu - wegen seines geringen Einkommens - je vier Euro oder im Nichteinbringungsfall 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.