„Kirchensteuer“ für Ausgetretene?

„Kirchensteuer-Flüchtlinge“ sollen einen Kultusbeitrag leisten, dessen Höhe sich am Einkommen orientiert - so lautet ein Vorschlag von Bauernbund-Landesobmann Maximilian Hiegelsberger (ÖVP). Die Diözese Linz sieht dies als Anregung zur Diskussion.

In der derzeitigen Diskussion um die Gerechtigkeit der Steuerlast vermisse Hiegelsberger eine Gerechtigkeitsdebatte in Zusammenhang mit dem Kirchenbeitrag und präsentiert wenige Tage vor Bekanntgabe der Kirchenaustrittszahlen von 2011 seinen Vorschlag.

Frage der Gerechtigkeit

Es sei nicht gerecht, dass jene, die aus der Kirche austreten, keinen Beitrag im Kultusbereich leisten müssen: „Die Geschichte und Identität eines Landes finden sich auch in den geschichtsträchtigen Gebäuden. Die Stifte, Klöster und Kirchen sind Wahrzeichen des Landes Oberösterreich.“

Hiegelsberger sagte gegenüber dem ORF Oberösterreich: „Der Kirchenbeitrag stellt ja nicht nur sicher, dass die Religion und die Funktionen aufrechterhalten werden, sondern ein wesentlicher Beitrag geht ja auch in die Erhaltung der Gebäude. Es ist derzeit das Aufkommen zur Erhaltung der Gebäude ungerecht verteilt. Nur jene, die aufgrund ihres Religionsbekenntnisses einen Beitrag zahlen, bekennen sich dazu. Es gibt viel mehr Gebäude als nur die der römisch-katholischen Kirche. Ich denke es wäre gerecht, darüber nachzudenken, ob man nicht generell auf dieses System umstellen sollte.“

„Unzufriedenheit in den Gebäuden“

„Es geht ja nicht nur um katholische Gotteshäuser. Es geht generell um die Erhaltung unserer kulturhistorischen Gebäude. Da werden sich wahrscheinlich auch evangelische Kirchen darunter befinden. Die Menschen sind ja nicht mit den Gebäuden und deren Zustand unzufrieden, sondern sie sind unzufrieden mit dem, was in den Gebäuden geschieht. Da gibt es wahrscheinlich wirklich einen Veränderungsbedarf, aber das hat nichts mit der Bausubstanz und der Erhaltungswürdigkeit der Gebäude zu tun.“

Absetzbarkeit von bis zu 400 Euro pro Jahr

„Es kann nicht sein, dass von diesen Wahrzeichen jeder profitiert, aber nicht alle beim Erhalt mitzahlen.“ Die Höhe des Kultusbeitrags solle sich am Einkommen orientieren, so Hiegelsberger. Er regt eine steuerliche Absetzbarkeit mit bis zu 400 Euro pro Jahr an.

Diözese Linz sieht Anregung zur Diskussion

Die Diözese Linz versteht den Vorschlag einen Kultusbeitrags als Anregung zu einer Diskussion über die Verantwortung für den Schutz und Erhalt von Kulturgütern. Das erklärte Generalvikar Severin Lederhilger am späten Nachmittag in einer Aussendung. Das Anliegen sei aber grundsätzlich unabhängig vom Kirchenbeitrag zu sehen, da dieser neben dem Erhalt von Kulturbauten wesentlich auch der Ermöglichung vieler weiterer kirchlicher Aufgaben diene.

Man könne die Frage nach der Gerechtigkeit in Bezug auf eine generelle gesellschaftliche Verantwortung stellen, so Lederhilger. „Dabei muss man jedoch die beiden unterschiedlichen Systeme eines privaten Kirchenbeitrags und einer öffentlichen Steuervorschreibung berücksichtigen und darf diese nicht einfach vermischen.“ Die Frage, wie die Gesellschaft ihrer Aufgabe zur Bewahrung von religiösen und weltlichen Kulturgütern nachkommt, sei eine politische. In dieser Diskussion könne freilich auch thematisiert werden, was Menschen, die nicht der Kirche angehören, im Bereich der Förderung identitätsstiftender Kulturleistungen beitragen können.

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