Millionenklage gegen Land OÖ vertagt

In der Millionenklage, die ein ehemaliges Heimkind gegen das Land anstrebt, lässt der Richter nun die Frage der Verjährung prüfen. Ein Sachverständiger soll klären, ob Jenö Molnar infolge einer psychischen Erkrankung in der Lage war, schon vor 2009 seine Ansprüche geltend zu machen.

Dass der zuständige Richter am Landesgericht Linz am Dienstag die Klage auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen das Land Oberösterreich nicht wegen Verjährung abgewiesen hat, sehen Jenö Molnar und seine Anwälte bereits als ersten Erfolg. Der Kläger hatte ja vorgebracht, er sei aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage gewesen, seine Ansprüche vor 2009 geltend zu machen, damit sei die Verjährungsfrist gehemmt gewesen.

18 Jahre in Heimen verbracht

Jenö Molnar verbrachte 18 Jahre fälschlicherweise als Waisenkind in oberösterreichischen Heimen und wurde 1965 als 19-Jähriger von Gewalt- und Missbrauchserfahrungen gezeichnet entlassen. Erst 2009, so seine Anwälte, hätte er dies vollinhaltlich realisiert, davor sei er zu stark traumatisiert gewesen.

Ehemalige Heimkinder verfolgten Gerichtstermin

Ein unabhängiger, vom Gericht zu bestellender Sachverständiger wird nun diese medizinische Frage klären. Erst nach Vorlage des schriftlichen Gutachtens wird das Verfahren fortgesetzt. Nicht nur Medien, auch etliche andere ehemalige Heimkinder verfolgten diesen ersten Termin vor Gericht am Dienstag aufmerksam. Es wäre ein Präzedenzfall, der die Frage der Verjährungsfrist bei Kindesmissbrauch betreffen würde.

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