Millionen-Klage gegen das Land

Am Dienstag startet der Prozess Jenö Alpar Molnar gegen das Land OÖ. Der 65-Jährige hat das Land auf 1,6 Mio. Euro verklagt. Diese stünden ihm zu, weil er zwischen 1947 und 1965 zu Unrecht als Waise in oö. Heimen untergebracht und danach völlig traumatisiert gewesen sei.

Das Landesgericht Linz muss sich unter anderem mit der Frage beschäftigen, ob die Ansprüche Jenö Molnars verjährt sind oder nicht. Molnar wird unter anderem durch Gabriel Lansky vertreten, der sich bereits als Anwalt der Kaprun-Opfer oder als jener Natascha Kampuschs einen Namen als Opferanwalt gemacht hat.

Missbrauchserfahrungen durch Gutachten bestätigt

Er vertritt die Auffassung, dass eine Verjährung erst dann beginne, wenn man die Ansprüche kenne, Lansky spricht also Molnars schwere Traumatisierung durch Gewalt- und Missbrauchserfahrungen in den Heimen an, die durch Gutachten bestätigt wurden. Die Klagssumme von 1,6 Millionen Euro beinhaltet unter anderem Schadenersatz für die zu Unrecht erfolgte Heimunterbringung Molnars.

Präzedenzfall für Österreich

Er galt als Waise, obwohl seine Mutter lebte, eine nach dem Krieg aus Ungarn geflüchtete Volksdeutsche. Die Behörden hätten sich allerdings nie auf die Suche nach der Mutter gemacht, so einer der Vorwürfe der Anwälte. Der Fall wäre jedenfalls ein Präzedenzfall für Österreich, der prinzipiell auf die Verjährung bei Kindesmissbrauch Auswirkungen haben könnte.