Keine Auslieferung von Javier Figueroa

Das Oberlandesgericht Linz hat als Berufungsbehörde am Dienstag entschieden, dass Javier Figueroa nicht ausgeliefert wird. Dem Ex-Polizeichef von Guatemala wird vorgeworfen, für den Tod von zehn Häftlingen in seinem Heimatland verantwortlich zu sein.

Im Jahr 2007 war der 40-Jährige nach Österreich geflüchtet und lebte bis zuletzt mit Asylstatus im Innviertel. Der ausgebildete Arzt streitet die ihm angelasteten Verbrechen ab. Er habe nie gemordet oder den Befehl dazu gegeben. In seinem Heimatland würden ihm dafür 25 bis 30 Jahre Haft drohen, unter Umständen sogar die Todesstrafe. Guatemala hat aber bereits im Rahmen des Auslieferungsansuchens festgehalten, dass man „von der Todesstrafe keinen Gebrauch machen werde“.

Auslieferung nicht zulässig

Figueroa wurde im Mai festgenommen und saß seither in Auslieferungshaft. Das Landesgericht Ried im Innkreis ging zwar von einem dringenden Tatverdacht aus, erklärte jedoch die Auslieferung für nicht zulässig. Denn er könne in seiner Heimat kein faires Verfahren erwarten. Es bestehe auch die Gefahr, dass er davor einem Anschlag zum Opfer falle.

Strafverfahren in Österreich

Die Staatsanwaltschaft legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein, die das Oberlandesgericht nun ablehnte. Es bestätigte die Begründung des Landesgerichtes, wonach für das Leben von Figueroa im Fall einer Auslieferung nicht garantiert werden könne. Mit dieser Entscheidung beendete das Gericht auch die Auslieferungshaft. Es kündigte aber an, dass es als logische Konsequenz ein Inlandsverfahren gegen den Guatemalteken geben werde, auch ein Festnahmeantrag sei bereits gestellt worden. Die Verhängung einer Untersuchungshaft sei von der Justiz zu prüfen.