Doppelstaatsbürger: Keine Fälle neu aufgerollt

Trotz der jüngsten Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zu österreichisch-türkischen Doppelstaatsbürgerschaften, werden in Oberösterreich keine Fälle neu aufgerollt. Das sagt Sicherheitslandesrat Elmar Podgorschek (FPÖ).

Das Höchstgericht hatte entschieden, dass eine Liste der Freiheitlichen, die aus der türkischen Wählerevidenz stammen soll, kein ausreichendes Beweismittel für die Aberkennung sei. In Oberösterreich ist bisher ein Dutzend Pässe rechtskräftig entzogen worden.

„Nicht nur auf Liste verlassen“

In keinem der Fälle habe man sich aber alleine auf die Liste verlassen, so Podgorschek gegenüber dem ORF Oberösterreich: „Es hat aus meiner Sicht auf die abgeschlossenen Fälle keine Auswirkungen, auf die laufenden insofern, dass wir uns hier nicht nur auf die Liste beziehen können, sondern zusätzliche Beweismittel aufbringen müssen. Ich bin aber froh, dass jetzt endliches dieses Erkenntnis gekommen ist, weil wir jetzt wissen, wie wir das in Zukunft handhaben müssen.“

Er gehe davon aus, dass es bei den bisher rechtskräftig aberkannten Staatsbürgerschaften bleiben werde, weil man sich nicht nur auf die Liste bezogen habe, sondern auch andere Beweise gefunden worden seien, so Podgorschek. Als Beispiele nannte er, dass etwa bei Verkehrskontrollen ein türkischer Führerschein oder bei einem Grenzübertritt ein türkischer Pass vorgewiesen worden seien.

Podgorschek im Gespräch mit ORF-Redakteur Georg Schuster