Naturschutzgesetz soll entstaubt werden

Das Naturschutzgesetz soll in Oberösterreich weiter entstaubt werden. Das kündigt Landeshauptmannstellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) an. Die geplante Novelle umfasst drei wesentliche Punkte.

Einerseits sollen Forststraßen ohne Bewilligung gebaut werden dürfen. Voraussetzung ist, dass kein sensibles Waldgebiet wie beispielsweise ein Schluchtwald davon betroffen ist. Andererseits sollen auch kleine Eingriffe in Uferbereichen von Seen oder Flüssen - wie das Aufstellen einer Gartenbank oder eines Tisches - ohne Bewilligung über die Bühne gehen.

NGOs dürfen sich an Umweltverfahren beteiligen

Der dritte Punkt umfasst die Aahrus-Konvention, der 47 Länder angehören. Um die Auflagen erfüllen zu können, dürfen sich NGOs in Oberösterreich künftig an Umweltverfahren beteiligen. Es werde eine Online-Plattform eingerichtet, auf der alle Informationen der Verfahren für gemeinnützige, in Oberösterreich ansässige Umweltorganisationen zur Verfügung gestellt, so Haimbuchner. Damit solle künftig vermieden werden, dass rechtskräftige Bescheide von Höchstgerichten wieder aufgehoben werden.