24 Monate Haft wegen Betrugs

Mit Haftstrafen von 24 Monaten, davon acht Monate unbedingt, ist am Landesgericht Steyr der Prozess gegen zwei ehemalige Geschäftsführer zu Ende gegangen. Sie hatten mit Firmengeld ihren Lebensunterhalt bestritten.

Und auch im Fall eines Polizisten, der sich wegen Amtsmissbrauch verantworten musste, gab es ein Ergebnis. Es ging um die Daten der Schwester des Polizisten. Ihr Fahrrad war gestohlen worden. Der Polizist sah im Polizeiregister nach und bemerkte einen - wie er meinte - Fehler, den er richtigstellte. Deshalb musste er sich wegen Amtsmissbrauch verantworten. Der Polizist soll geständig gewesen sein. Er kam mit einer Diversion davon und muss 1.440 Euro zahlen.

Teilbedingte Haftstrafen für Ex-Geschäftsführer

Im Fall der beiden ehemaligen Geschäftsführer, die sich ebenfalls am Landesgericht Steyr wegen betrügerischer Krida verantworten mussten, gab es teilbedingte Haftstrafen. Die beiden, 48 und 43 Jahre alt, hatten jahrelang vom Geschäftskonto Geld abgehoben und damit ihren Lebensunterhalt finanziert.

Die Firma ging in Konkurs, der finanzielle Schaden wird aktuell noch auf 470.000 Euro geschätzt. Beide sind geständig. Sie sind wegen betrügerischer Krida zu 24 Monaten, davon acht Monaten unbedingter Haft, verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.