Verhetzungsverfahren gegen Rabl eingestellt

Der Welser Bürgermeister Andreas Rabl (FPÖ) ist wegen Verhetzung angezeigt worden, weil er Postings auf seinem Facebook-Profil nicht gelöscht haben soll. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft schnell wieder eingestellt.

Laut Bürgermeister Rabl stellte die Staatsanwaltschaft nach Rücksprache mit der Oberstaatsanwaltschaft das Verfahren gegen ihn ein. Rabl berief sich dabei auf eine Auskunft des Leiters der Staatsanwaltschaft Wels, Franz Haas.

Kommentare von Facebook-Usern

Die Zeitung „Der Standard“ (Donnerstausgabe) berichtete von den Vorwürfen gegen den Welser Bürgermeister. Rabl hatte am 3. Juli einen Link zu einem Artikel über Kinderehen gepostet. Am selben Tag hatten mehrere User ihre Kommentare auf Rabls Profil gestellt. Die dabei deponierten Postings würden den Tatbestand der Verhetzung erfüllen, glaubt der Anzeiger.

Vorwurf: Postings nach zwei Wochen nicht gelöscht

Da die Postings nach zwei Wochen immer noch nicht gelöscht worden seien und für jedermann abrufbar seien, müsse sich Rabl im Fall einer gerichtlichen Verurteilung vorwerfen lassen, Beitragstäter zu sein. Die Staatsanwaltschaft Wels bestätigte der APA, dass die Anzeige eingegangen sei und bearbeitet werde. Ob die Behörde einen Anfangsverdacht sehe und formal Ermittlungen einleiten werde, sei noch unklar.

Rabl: „Politische Kampagne“

Rabl sagte auf Anfrage, ihm liege die Sachverhaltsdarstellung nicht vor. Nach dem Auftauchen des Vorwurfes habe man sich bemüht, die inkriminierten Kommentare zu finden, was unter den Tausenden nicht einfach gewesen sei. Es sei aber gelungen, und sie seien gelöscht worden. „Für mich sieht die Anzeige eher nach einer politischen Kampagne aus, in der versucht wird, jemand anzupatzen.“ Er warte nun ab, ob die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einleite, was er sich nicht vorstellen könne, stellte Rabl fest.