Freispruch im Glastürprozess

Im Prozess um den schweren Glastürenunfall in einem Paschinger Einkaufszentrum ist der Geschäftsführer einer Montagefirma nun freigesprochen worden. Er hatte sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten müssen.

Die Firma des 54-jährigen Geschäftsführers hatte jene Schiebetür aus Glas gebaut, die vor zwei Jahren in einem Einkaufszentrum bei Linz zusammengebrochen war. Dabei wurden zwei Frauen verletzt, eine schwebte sogar länger in Lebensgefahr.

Am Dienstag wurde der Geschäftsführer am Landesgericht Linz freigesprochen, weil ihm kein fahrlässiges Vorgehen nachgewiesen werden konnte. Er hatte sich wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten müssen. Laut Sachverständigem seien unzulässigerweise Löcher in das Glas gebohrt worden. Die Konstruktion sei deshalb eine „tickende Zeitbombe“ gewesen.

Durch Unfall wurde Mitarbeiterin schwer verletzt

Der Unfall war vor fast zwei Jahren in einem Einkaufszentrum in Pasching passiert. Beim Öffnen einer fast sechs Meter hohen gläsernen Schiebetür brachen mehrere Glaselemente in sich zusammen, eines blieb ganz und stürzte auf eine damals 27-jährige schwangere Frau. Während eine Arbeitskollegin mit zahlreichen Schnittverletzungen davonkam, erlitt die 27-Jährige lebensgefährliche Verletzungen und lag monatelang im Krankenhaus, wo sie schließlich auch ein gesundes Mädchen zu Welt brachte - mehr dazu in Glastürunfall: Frau brachte Kind zur Welt (ooe.ORF.at; 2.6.16).

Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen Geschäftsführer

Nach einer Reihe von Ermittlungen und einem Gutachten, wonach die Glaskonstruktion statisch nicht ordentlich berechnet und nicht genug abgesichert gewesen sei, erhob die Staatsanwaltschaft schließlich Anklage gegen die niederösterreichische Firma, die die Glasschiebetür gebaut hat, und gegen ihren Geschäftsführer. Der Vorwurf lautete: grob fahrlässige Körperverletzung. Doch dieser Vorwurf ließ sich aus Sicht des Gerichtes in der dreitägigen Verhandlung nicht erhärten.

Beim Bau wurde Statiker beauftragt

So legte Josef Weixelbaum, der Verteidiger des Angeklagten, am Dienstag noch eine Unterlage mit Berechnungen eines Statikers vor. Konkret erklärte er: „Mein Mandant ist kein Statiker und hat sich deshalb eines solchen bedient. Dabei ist irgendein Versehen unterlaufen, das nur bedauert werden kann, aber im Nachhinein ist man vielfach gescheiter.“

Tränen der Erleichterung

Ob der Fehler jetzt bei den Berechnungen liegt, blieb im Prozess am Dienstag offen. Dem angeklagten Geschäftsführer, der den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit stets zurückgewiesen hat, kamen bei der Urteilsverkündung die Tränen der Erleichterung. Und Aldina Zunic, die von der Glastür getroffen und lebensgefährlich verletzt worden war, meinte: „Ehrlich gesagt, ich freue mich, dass er freigesprochen worden ist, weil er nicht schuld ist. Er hat das nicht so umgebaut, dass jemandem etwas passiert.“

Zivilrechtliche Klagen eingebracht

Zunic und ihr Anwalt haben bereits zivilrechtliche Klagen eingebracht, um zu einer Entschädigung und Schmerzensgeld zu kommen. Der Freispruch am Dienstag ist noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgegeben hat.

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